Voraussetzung Zollbeamtin?

3 Antworten

Ja das Schwimmabzeichen müsstest du neu machen.

Falls du jetzt ü18 bist und bei der ausstellung des alten Schwimmabzeichens u18 (was ich stark annehme) hättest du dieses soweit ich weis eh neu machen müssen denke ich da die geforderten Leistungen sich verändern.

Anforderung u18 (Jugendschwimmabzeichen):

200m schwimmen in 15 min

2m Tieftauchen

Sprung aus 1m höhe (oder startsprung vom Startblock)

ü18 (Schwimmabzeichen):

Sprung vom Beckenrand + 200 m Schwimmen in  7 Minuten

Kenntnis der Baderegeln

Am besten im vorfeld dich erkundigen über die Kosten usw meistens ist das Prüfen der Abzeichen sogar wärend des Badebetriebes möglich (zumindest in den Bädern in denen ich arbeite)

Du musst das Schwimmabzeichen nochmal neu machen, da wirst du nicht drumherum kommen.