Vor Garage geparkt - Anzeige?


29.01.2020, 08:56

Edit: ok Leute, hab mir mal die Antworten durchgelesen :) man muss hier keine abwertenden Aussagen tätigen. Normalerweise weiß ich , dass man vor Garagen nicht parkt. War nur etwas verwirrt aufgrund der äußeren Umstände. Auch, weil es eine so kleine Garage ist, dass dort beispielsweise kein Auto reinpasst. Sei‘s drum, bin auch nur ein Mensch, und jeder Mensch kann aus Fehlern lernen. Danke trotzdem.

17 Antworten

Selbstverständlich, was dachtest Du denn? Das ist eine astreine Nötigung, § 240 StGB, vor allem weil wiederholt geschehen, somit ist der Vorsatz gegeben.

Wenn Du ganz viel Pech hast, kommt noch eine Zivilklage auf dich zu, weil der Eigentümer der Garage durch deine verbotene Eigenmacht in seinem Besitz gestört wurde, dadurch womöglich nicht, oder nur verspätet zur Arbeit konnte, und Du den Verdienstausfall begleichen darfst.

Selbstverständlich darfst Du nicht ohne Erlaubnis vor fremden Garagen parken, egal, ob da ein Schild hängt oder nicht.

Du darfst noch nicht einmal ohne Erlaubnis auf privatem Grund parken.

Und ja, man darf Dich dann wegen „Besitzstandsstörung“ anzeigen und ggf. auch kostenpflichtig Abmahnen. Auch schon beim ersten Mal.

Ist das Rechtens?

Selbstverständlich.

Da ich ja vorher keine Verwarnung bekommen habe

Daraus, dass du da schon einmal widerrechtlich geparkt hast, leitest du eine Art Gewohnheitsrecht ab? Das ist echt eine schräge Denkweise.

und Auch kein Schild vor der Garage stand. 

So ein Schild ist ja eigentlich auch völlig unnötig, weil es für Leute mit ein bisschen Verstand völlig selbstverständlich ist, dass man die Garage anderer Leute nicht zuparken darf.

§12 StVO Absatz 3:

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen

Vor den Garagen war mit Sicherheit der Bordstein abgesenkt, woraus sich ein eindeutig ein Parkverbot ergibt. Schilder "Einfahrt freihalten" etc. sind ein rein privates Vergnügen, um Leute wie dich nochmal extra aufs Parkverbot hinzuweisen, aber vom Gesetz her nicht erforderlich.

Du zahlst ein Bussgeld und gut ist's. Eine Garage muß nicht als solche gekennzeichnet sein, da jeder aufrechtgehende Fahrerlaubnisinhaber eine solche erkennt.