Von Media Markt abgezogen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du hast recht, du hast das Recht auf die Wahl zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung. Hier hast du von der Verbraucherzentrale den Link mit den entsprechenden wichtigen Texten, Informationen und auch teils Vorlagen für Briefe:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Du könntest Passagen davon ausdrucken und auch an die entsprechenden Brief vorbereiten. Bleibe höflich aber bestimmt. Wenn man dir den Austausch gegen ein anderes Gerät verweigert, würde ich anführen, dass du dich ansonsten auf Kosten des Hauses von einem Juristen vertreten lässt. Das kannst du im übrigen dann auch problemfrei tun, die Kosten wird dann Media Markt übernehmen müssen. Das Gesetz ist ja zweifelsfrei auf deiner Seite. Viele Leute wissen diesen Aspekt nicht oder wollen ihn auch einfach schlicht nicht wahrhaben und meinen am längeren Hebel zu sitzen.

Also ein Rückgaberecht gibt es 14 Tage lang. Danach muss der Hersteller in der Garantie sicher stellen das dein Gerät funktioniert. Apple repariert nur und tauscht ohne Apple Care + nicht um wenn das Gerät reparabel ist.
Da du bei Mediamarkt aus dem Rückgaberecht bist kann ich mir schon vorstellen, dass sie das als Servicepartner von Apple einschicken müssten.
Versteif dich nicht auf Mediamarkt frag mal bei Apple direkt vielleicht kann ein anderer Servicepartner oder ein Store mehr vor Ort machen.

Wenn etwas sofort nicht ging, bekam ich immer Ersatz im Media Markt oder Geld zurück. .

Deines ging aber doch zuerst. Deshalb müssen sie es einschicken.

MiaMa2001 
Fragesteller
 26.11.2022, 11:10

Ja aber das ist ein Garantiefall wo doch der Kunde entscheidet, auch wenn Apple nur 1 Jahr gibt

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Kanimose  26.11.2022, 11:15
@MiaMa2001

Klar in der Garantie. Da werden dann Kleingeräte eingeschickt, um zu prüfen: 1. Wo und bei wem der Fehler liegt. 2. Ob repariert oder Ersatz gegeben wird. 3. Klar, dass man dann paar Wochen OHNE das Gerät ist.

Du wolltest es nicht einschicken lassen zum Klären.

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MiaMa2001 
Fragesteller
 26.11.2022, 11:21
@Kanimose

Also kann ich nicht entscheiden wie der Mangel nachgebessert wird?

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Kanimose  26.11.2022, 11:39
@MiaMa2001

Sie haben dir doch angeboten es einzuschicken. Du wolltest es doch nicht!

Ersatz hättest du nur am Folgetag erhalten. Denn dann wäre es mit SICHERHEIT ein Fabrikationsfehler gewesen.

Bei Garantiefall musst du nehmen, was die dir anbieten. Da bekommst du, OHNE dass die geprüft haben, KEIN Neugerät.

Wenn du nicht 3 Wochen ohne kannst, musst du dir noch eins kaufen. Ich hatte solchen Garantiefall mal mit ner Tischkreissäge. Der Garantiefall steht immer noch, original verpackt, als Ersatz rum. So ist das halt bei Garantiefall.

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Hast du mal auf die Händlergewährleistung hingewiesen? Du hättest nicht mit den Verkäufern, sondern gleich mit dem Markleiter verhandeln sollen. Hat bei mir immer sehr gut gewirkt. Wenn gar nichts hilft, ab zum Anwalt und Klagen.

MiaMa2001 
Fragesteller
 27.11.2022, 12:05

Hab mit dem Chef gesprochen und der hat gesagt, dass ich mal die AGBs lesen soll, dann wüsste ich dass es immer so gehandhabt wird... Aber Wahlrecht ist ein zwingendes Recht und kann sowieso nicht in den AGBs ausgeschlossen werden

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