Von Media Markt abgezogen?
Hallo, ich habe mir das neuste IPad pro von Apple online mit Marktabholung gekauft, abgeholt habe ich es am 08.11.
Nun ist mein Ipad kaputt, Bildschirm schwarz, obwohl ich es nicht heruntergeworfen habe und es doch erst so kurz hatte. Bei Media Markt haben sie es dann versucht mit verschiedenen Ladekabel anzumachen, Bildschirm blieb schwarz. Dann haben sie gemeint, dass mein Widerrufsrecht (ich war gestern bei Media Markt) abgelaufen ist und sie es jetzt einschicken müssen. Das wollte ich natürlich nicht und habe auf ein Neugerät gepocht, weil ich nach §437 in Verbindung mit §439 Abs. 1 Satz 1 das Wahlrecht habe und ich nach meiner Wahl entscheiden darf, was ich möchte.
Dann sind die Media Markt Verkäufer sehr wütend geworden und haben mich rausgeworfen.
Habe dann online über die Hotline angerufen und da hat man mir gesagt, dass ich im Recht liegen würde und sie mir jetzt ein Retoure Label zuschicken würden, 1 Stunde verging und es kam keine Mail von Media Markt, als ich dann nochmal anrief hieß es, das hätten sie niemals gesagt, obwohl ich das Telefonat zu Qualitätszwecken aufnehmen lassen habe. Media Markt meinte, ich hätte kein Wahlrecht, aber das kann man ja nicht behaupten, das Recht ist zwingend. Bei Apple Geräten wäre das anscheinend so, dass man das nur einschicken kann....
Was soll ich jetzt machen? Das IPad war wirklich teuer und das ist sehr ärgerlich...
4 Antworten
Ja, du hast recht, du hast das Recht auf die Wahl zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung. Hier hast du von der Verbraucherzentrale den Link mit den entsprechenden wichtigen Texten, Informationen und auch teils Vorlagen für Briefe:
Du könntest Passagen davon ausdrucken und auch an die entsprechenden Brief vorbereiten. Bleibe höflich aber bestimmt. Wenn man dir den Austausch gegen ein anderes Gerät verweigert, würde ich anführen, dass du dich ansonsten auf Kosten des Hauses von einem Juristen vertreten lässt. Das kannst du im übrigen dann auch problemfrei tun, die Kosten wird dann Media Markt übernehmen müssen. Das Gesetz ist ja zweifelsfrei auf deiner Seite. Viele Leute wissen diesen Aspekt nicht oder wollen ihn auch einfach schlicht nicht wahrhaben und meinen am längeren Hebel zu sitzen.
Also ein Rückgaberecht gibt es 14 Tage lang. Danach muss der Hersteller in der Garantie sicher stellen das dein Gerät funktioniert. Apple repariert nur und tauscht ohne Apple Care + nicht um wenn das Gerät reparabel ist.
Da du bei Mediamarkt aus dem Rückgaberecht bist kann ich mir schon vorstellen, dass sie das als Servicepartner von Apple einschicken müssten.
Versteif dich nicht auf Mediamarkt frag mal bei Apple direkt vielleicht kann ein anderer Servicepartner oder ein Store mehr vor Ort machen.
Wenn etwas sofort nicht ging, bekam ich immer Ersatz im Media Markt oder Geld zurück. .
Deines ging aber doch zuerst. Deshalb müssen sie es einschicken.
Klar in der Garantie. Da werden dann Kleingeräte eingeschickt, um zu prüfen: 1. Wo und bei wem der Fehler liegt. 2. Ob repariert oder Ersatz gegeben wird. 3. Klar, dass man dann paar Wochen OHNE das Gerät ist.
Du wolltest es nicht einschicken lassen zum Klären.
Sie haben dir doch angeboten es einzuschicken. Du wolltest es doch nicht!
Ersatz hättest du nur am Folgetag erhalten. Denn dann wäre es mit SICHERHEIT ein Fabrikationsfehler gewesen.
Bei Garantiefall musst du nehmen, was die dir anbieten. Da bekommst du, OHNE dass die geprüft haben, KEIN Neugerät.
Wenn du nicht 3 Wochen ohne kannst, musst du dir noch eins kaufen. Ich hatte solchen Garantiefall mal mit ner Tischkreissäge. Der Garantiefall steht immer noch, original verpackt, als Ersatz rum. So ist das halt bei Garantiefall.
Hast du mal auf die Händlergewährleistung hingewiesen? Du hättest nicht mit den Verkäufern, sondern gleich mit dem Markleiter verhandeln sollen. Hat bei mir immer sehr gut gewirkt. Wenn gar nichts hilft, ab zum Anwalt und Klagen.
Hab mit dem Chef gesprochen und der hat gesagt, dass ich mal die AGBs lesen soll, dann wüsste ich dass es immer so gehandhabt wird... Aber Wahlrecht ist ein zwingendes Recht und kann sowieso nicht in den AGBs ausgeschlossen werden
Ja aber das ist ein Garantiefall wo doch der Kunde entscheidet, auch wenn Apple nur 1 Jahr gibt