von Krankenschwester-ausbildung zum masseur & med. bademeister?

2 Antworten

Nach dem Gesetz (§ 22 Abs.:2 BBiG) gilt :Das Ausbildungsverhältnis kann von den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Beachte dabei,das die Kündigung schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen muss,hier also als Grund eine anderes Berufsziel.

Wenn du davon überzeugt bist,dass eine andere Ausbildung für dich auf Dauer besser sein wird,dann kümmere dich um eine entsprechende Ausbildungsstelle und kündige den bestehenden Vertrag,sobald du eine feste Zusage hast.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Eine nicht abgeschlossene Ausbildung haben so viele Menschen in ihrem Lebenslauf stehen, das ist schon nix besonderes mehr. Wenn du jetzt gleich eine neue Ausbildung findest, dann nur zu.