Vollständige Fachhochschulreife mit halben Jahr Ausbildung (dann Abbruch)?
Hallo, ich habe den schulischen Teil meiner Fachhochschulreife absolviert und möchte gerne den praktischen Teil erlangen um studieren zu können. Beim Arbeitsamt wurde mir versichert, dass ich sie bekomme wenn ich eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nach einem halben Jahr abbreche. Auf dem Zeugnis einer Freundin steht allerdings, dass man sie nur bekommt wenn man die Ausbildung erfolgreich nach mindestens 2 Jahren absolviert hat. Ich weiß nicht wem ich glauben soll und an wen ich mich wenden muss. Ich habe das Gefühl, dass ich wieder mal falsch beraten wurde.
3 Antworten
Ich habe damals eine Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen und vom ehemaligen Schulleiter des Gymnasium die Bescheinigung über die volle FHR bekommen, dies war allerdings eine Kulanzentscheidung. Sprich einen wirklich Anspruch hatte ich nicht. Da ich aber in einem Jahr Ausbildung mehr geleistet und gelernt habe, als es ein Praktikant in der selben Zeit im selben Beruf getan hätte, hat mein Schulleiter es für vertretbar gehalten. Zudem erfolgte die Entscheidung, weil mein Abbruch nicht aus einer Null Bock Phase heraus erfolgte, sondern aus einer Berufsunfähigkeit.
Ich würde also an deiner Stelle, wenn du definitiv studieren willst lieber das Praktikum machen. Abgesehen davon, dass es unfair wäre einen Ausbildungsplatz anzunehmen mit dem Wissen, dass man ihn sowieso demnächst wieder abbricht. Ich hätte laut Regularien eigentlich auch eine min. 2 Jährige Ausbildung abschließen müssen oder ein min. 12 Monatiges Praktikum machen müssen. (Achso: wohne in Niedersachsen)
In NRW gibt es eine auslaufende Regelung für bestimme Gymnasiasten, deren schulische Fachhochschulreife nur in Verbindung mit einer Berufsausbildung als Fachhochschulreife (FHR) gültig ist. Normalerweise brauchen allerdings Gymnasiasten mit FHR nur ein zwölfmonatiges Praktikum.
Absolventen der zweijährigen Höheren Berufsfachschulen brauchen dagegen in NRW nur ein 6-monatiges Praktikum, ersatzweise wird auch eine abgebrochene Berufsausbildung anerkannt, sofern regelmässiger Berufsschulunterricht nachgewiesen werden kann.
im zweifelsfall glaub niemals dem berater.
hast dus schwarz auf weis und kannst dich darauf berufen dann ist das gut, hast du nur eine aussage von einem kerl von vor jahren, dann ist das schlecht, sehr schlecht.
gruß