Vollkaskoversicherung schaden in Vorklasse zahlen?

3 Antworten

Solange kein weiterer Schaden wie zb. Vandalismus vorliegt, handelt es sich um einen teilkasko Schaden. Zum Glück, denn teilkasko wird vorzugsweise mit geringerer Selbstbeteiligung abgeschlossen und kennt keine SF Klassen. Glasbruch, Diebstahl, Einbruch-Diebstahl usw. von Kfz Teilen ist durch Teilkasko gedeckt.

Liegt Vandalismus vor, der seinerseits zur Schadensregulierung über die vollkasko Versicherung führt, wird auch der Glasbruch darüber abgewickelt damit man nicht Selbstbeteiligung für beide Sparten zahlen muss. In der Vollkasko Versicherung wird Schadensfreiheitsrabatt angewendet und im Regulierungsfall für die Zukunft zurück gestuft.

Wenn die Werkstatt dir die Abwicklung mit der Versicherung angeboten hat, du die Abtretungserklärung auch unterschrieben hast, muss es einen Grund geben weshalb Du plötzlich in Vorkasse treten sollst. Möglich zb das die Versicherung bisher keine Deckungszusage erteilt hat.

Du selbst kannst dem nicht widerrufen, eine Willenserklärung ist verbindlich sobald die Tinte auf dem Papier ist. Die Werkstatt kann dagegen schon widerrufen, wenn es ansonsten zur Vertragsstörung durch die Versicherung kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LinaLu170 
Fragesteller
 04.07.2021, 07:39

Ich kann bis 14 Tage widderufen und was ist wenn ich kein Geld habe in vorlasse zu gehen? Sehe es nicht ein soviel zu zahlen die haben mich reingelegt wo anders weniger als die Hälfte ich hol einfach morgen mein Wagen ab geh das woanders machen

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Ich hätte dies direkt über die Teilkaskoversicherung laufen lassen, Versicherung informieren dann Abtretung bei Audi unterschrieben, die rechnen dann mit der Versicherung ab, Du zahlst nur wenn vorhanden die SB.

LinaLu170 
Fragesteller
 03.07.2021, 19:13

Hab unterschrieben kann ich da noch was machen?

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schleudermaxe  03.07.2021, 20:37

Es sei denn, der VN widerruft und die Werkstatt kann sehen wo sie bleibt.

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verreisterNutzer  04.07.2021, 06:02
@schleudermaxe

Ja genau, geh du mal zur Bank, sage die Abtretung einer Versicherungspolice zu und widerrufe bei der Versicherung die zessionarische Abtretung.

Die Versicherung holt dich dann ganz schnell auf den Boden der (gesetzlichen-) Tatsachen zurück.

Die Antwort lautet :

Sie haben das unterschrieben, wenn sie das jetzt nicht mehr möchten, müssen Sie das mit ihrer Bank klären. Wir als Versicherung sind verpflichtet ihre ursprüngliche Willenserklärung einzuhalten.

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schleudermaxe  04.07.2021, 06:40
@verreisterNutzer

Hast Du Urteile, dass dem so ist bei einer Werkstattabtretung mit Innungsvordruck?

Sogar die sagen, der Kunde kann, und somit eine reine privatrechtliche Angelegenheit, ggf. mit MB und Klage und Pfändung.

Wir sind hier lernwillig und lernfähig.

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verreisterNutzer  04.07.2021, 06:07

Die Schadensabteilung stuft das schon eigenmächtig als Teilkaskoschaden ein. Glasbruch ist in vollkasko nicht versichert, um Vollkaskoschaden zu sein, müssen schon andere Regulierungsansprüche vorliegen, die den Glasbruch zum Causalschaden machen.

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Wie machen es nur gegen Bezahlung, Abtretung ist vorbei.

Wir sind zuoft reingefallen.

Zudem, direkt geht per Partnerwerkstatt, wenn denn die Geldbörse zu klamm ausfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LinaLu170 
Fragesteller
 03.07.2021, 20:51

In wie fern reingefallen?kann ich das stornieren?

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schleudermaxe  03.07.2021, 21:27
@LinaLu170

Die Auftraggeber widerrufen, kassieren von der Versicherung, und bezahlen uns die Repararur nicht.

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