Virus (rat) verschicken strafbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du nicht damit einverstanden bist ist das Strafbar und verstößt gegen

§ 202a StGB:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Von Experte mchawk777 bestätigt

Natürlich ist das strafbar.

Über die Strafhöhe entscheidet ein Richter bzw. eine Richterin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT

Klar ist das strafbar.

Strafe ist unterschiedlich je nach Einsatz wird es der Richter-in Entscheiden.

Woher ich das weiß:Hobby