Viel Geld auf Konto und alg 2 beziehen....?

7 Antworten

Wenn du Jahr lang gearbeitet hast und deinen Lebensunterhalt mit deinem Einkommen bestreiten konntest, dann musst du ja eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt haben und dementsprechend ein höheres Brutto und Nettoeinkommen gehabt haben.

Dann wurden Beiträge für die Arbeitslosenversicherung von deinem Bruttoeinkommen abgeführt, wenn du ab deiner Arbeitslosigkeit ( unverschuldet ) innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, also Beiträge in die ALV - eingezahlt hast, dann steht dir zunächst für min.6 bzw.bei min.2 Jahren dann 12 Monate ALG - 1 als Versicherungsleistung zu.

Kannst du mit deinem ALG - 1 deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) decken, dann kannst du an Vermögen haben so viel du möchtest.

Erst wenn du keinen Anspruch auf ALG - 1 hättest bzw.mit diesem deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken könntest und entweder vorrangig Wohngeld bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt / Gemeinde beantragen müsstest oder dann eben ALG - 2, auch wenn du nur einen Teil als Aufstockung bekommen würdest, dann musst du auf dein Vermögen achten.

Im ALG - 2 Bezug darfst du dann z.B. pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €, gesamt also min.3850 €.

Diese min.3850 € würde für minderjährige bzw.volljährige unter 21 Jahren gelten, ab 21 würde dann der Freibetrag mit 150 € pro Lebensjahr greifen.

Mit 25 dürftest du also 3750 € + einmalig 750 € = 4500 € haben.

Würde dein Vermögen dieses Schonvermögen übersteigen, dann käme es auf die Höhe des übersteigenden Betrags und auf deinen ALG - 2 Anspruch an.

Angenommen du hättest einen ALG - 2 Anspruch von 300 € als Aufstockung, weil du auch noch ALG - 1 von der Agentur für Arbeit beziehst und dein Vermögen läge bei 6000 €, haben dürftest du aber nur 4500 €, dann hättest du einen übersteigenden Betrag von 1500 €.

Das Jobcenter würde dann deinen Antrag auf ALG - 2 zunächst ablehnen, bis du diese übersteigenden 1500 € für deinen Bedarf nach dem SGB - ll eingesetzt hättest, also in der Regel würdest du dann für 5 Monate x 300 € Anspruch = 1500 € nichts vom Jobcenter bekommen.


Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 18:49

Respekt Danke für die Information:) ich hoffe ich werde niemals arbeitslos

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 18:54
@isomatte

Zählen die 750 monatlich oder nur einmalig?? Wie kann ich es Beweisen mit den 750 ?? Das die zu den 3500 gehören

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isomatte  19.10.2019, 18:58
@Batman349

Einmalig ist einmalig, da können sie nicht jeden Monat dazu kommen.

Würdest du einen ALG - 2 Antrag stellen, dann müsstest du in der Regel z.B. als Nachweis Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen oder in Kopie mit dem Antrag abgeben bzw.einreichen.

Dann sieht man ja was du auf dem Konto hast, davon würde dann dein Schonvermögen abgezogen bzw.berücksichtigt.

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isomatte  19.10.2019, 19:07
@isomatte

Noch einmal so nebenbei !

Hätte man ein höheres Sparvermögen, was dann über das ALG - 2 hinaus ginge, dann könnte man sich z.B. spätestens im Monat vor der Antragstellung ein neues gebrauchtes KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € zulegen.

Denn dieses KFZ - wäre dann wie z.B. eine selber bewohnte angemessene Immobile privilegiertes Vermögen und würde nicht auf das ALG - 2 Schonvermögen angerechnet.

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Einkommen und Vermögen

Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Zuerst bekommt man meines Wissens nach ALG1, hab ich selber für 2 Monate zwischen Ausbildung und Studium bezogen. Da wird dein Erspartes nicht berücksichtigt.


Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 15:55

Und wenn ich den sage das ich für eine haartransplatation spare ???

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Rolajamo  19.10.2019, 15:56
@Batman349

Eine Haartransplantation gehört aber eher unter Schönheitsoperation und die werden sicher nicht vom Amt übernommen/berücksichtigt.

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 15:57
@Rolajamo

Ich meine auch nicht übernommen,sondern das ich als Grund für den Ersparnisse sage ,das ich für eine haartransplatation spare und vom Jobcenter daher Geld brauche

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Bis 10.000 Euro Eigenkapital sind erlaubt. Bei unter 22 Jährigen sind es 5000 Euro.

Wenn das Geld vor Antragstellung eingeht, ist alles gut.

Sollte das Geld nach Antragstellung eingehen, so gilt das „Zufluss Prinzip“ und es wird vom Hartz 4 abgezogen, bei höheren Beträgen Wird es in monatlichen Raten abgezogen.

Alles Geld was während dem Bezug eingeht muss dem Jobcenter mitgeteilt werden, ansonsten droht eine Anzeige wegen Betrug und dann bist du vorbestraft.

Da das Jobcenter weis, das du Jahre lang gearbeitet hast, kann es dich dazu zwingen eine Lohnsteuererklärung zu machen. Alles Geld was dabei rausspringt wird ebenfalls vom Hartz 4 Regelsatz abgezogen.

Alle 6 Monate erfolgt ein elektronischer Abgleich mit dem Finanzamt um Betrügern das Handwerk zu legen.


Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:00

Im Klartext:ich kann 10 tausend haben ohne sorgen zu machen..und das vor Antrag Stellung wohl ???

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Funnerals  19.10.2019, 16:03
@Batman349

Genau. Angeben musst du es trotzdem. Aber das erübrigt sich, weil man Kontoauszüge vorlegen muss(Die letzten 3 Monate).

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:08
@Funnerals

Sicher das mit 10 tausend..hab gerad gelesen pro Jahr 150 Euro ?? Bin erst 25 bzw fast 26

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Funnerals  19.10.2019, 16:11
@Batman349

Ja, das hat sich scheinbar schon wieder geändert xD

Jetzt ist es strenger geworden...:

Der Grundfreibetrag liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, das Minimum beträgt 3.100 Euro. Je nach Alter des Hartz-4-Empfängers kann der Freibetrag maximal 9.750 Euro, 9.900 Euro oder 10.050 Euro betragen.

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:12
@Funnerals

Also wären es bei mir 150x25 ungefähr 4000 ??

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Funnerals  19.10.2019, 16:15
@Batman349

Genau.

Es ist auch empfehlenswert, vor Antragstellung offene Lohnsteuererklärungen zu mach...aus den oben genannten Gründen. Solltest du dann über 4000 sein, dann hebe es vom Konto ab, warte 3 Monate und stelle dann erst den Antrag.

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:17
@Funnerals

Wie jetzt? Kannste es mir bitte Detailliert erklären :)) ich befand mich noch nicht in so eine Lage ..warum 3 Monate??

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Funnerals  19.10.2019, 16:21
@Batman349

Man muss bei der Antragstellung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos vorlegen.(Habe ich aber weiter oben schon geschrieben)

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Aswan  19.10.2019, 17:26
@Funnerals

Und Bargeldbestände müssen genauso angegeben werden, und zwar wahrheitsgemäß, sonst sind wir ganz schnell von den Sozialgesetzbüchern weg und im Strafgesetzbuch.

Anleitungen zur Begehung von Straftaten sind auf dieser Plattform nicht erlaubt. Das hier ist meiner Meinung nach schon recht grenzwertig, aber ich sehe für den Moment noch von einer Meldung ab.

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Ersters bekommst du mindestens 1 Jahr Arbeitslosengeld 1, dies ist eine Versicherungsleistung und daher interessiert man sich auch nicht im geringsten was du so an Vermögen hast.

Sollst du danach immer noch arbeitslos sein, beginnt dein Anspruch auf Hartz IV auch ALG2 genannt. Dort in der Tat spielt dein Vermögen eine Rolle.

Allerdings gibt es ein sprechender Schutzvorrichtung beim ALG2, dass dein angespartes Vermögen nicht zu 100% angerechnet wird. Dieser Freibetrag steigt mit jedem Lebensalter und bereits im Grundbetrag sind deine 3000 € geschützt. Ferner kommt es darauf an, worin dieses Vermögen besteht. Wurde es zur Alterssicherung angelegt, es ist zugleich geschützt. Dieser Absatz die nur zum groben Überblick, in Wahrheit sind sie zu erwarten Regeln deutlich komplizierter. Weitere Informationen wirst du auf entsprechenden Fachseiten finden.

Wenn du als 25 jähriger Arbeitslosengeld 2 beantragst , darfst du bis zu 3.750€ angespart haben.

alles was drüber geht wird angerechnet.

warum fragst du das überhaupt wenn du über dieses Geld nicht verfügst ? Sehr Widersprüchlich ...


Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:25

Wie angerechnet?? Wird das abgezogen?? Mach mal bitte ein Beispiel mit 5000 Euro

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Richi008  19.10.2019, 16:35
@Batman349

Beispiel :

Aktuelles vermögen => 5.000€

aktuelles schonvermögen => 3.750€

1.250€ Zuviel.

anspruch auf Arbeitslosengeld 2 => 500€

demzufolge würdest du 2 Monate kein Arbeitslosengeld 2 bekommen.
im 3. Monat dann 250€ weniger.

Ab dem 4. Monat dann die 500€ Arbeitslosengeld 2

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Batman349 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:40
@Richi008

Dann heb ich es ab und gut ist :))) kann man verlieren oder verschenken bzw spenden:) gibt tausend Beispiel bzw gründe

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Aswan  19.10.2019, 17:23
@Batman349

Dann hast du deine Bedürftigkeit selbstverschuldet herbeigeführt und bekommst ebenfalls erst mal nichts. Obendrein hast du dann auch das Geld nicht mehr wenn du es verlierst, verschenkst oder spendest. Wäre also doppelt schlecht. Des weiteren gibt es für das Amt die Möglichkeit Schenkungen zurückzufordern wenn du bedürftig wirst.
Solltest du das Geld hingegen weder Verloren noch gespendet haben, dann hast du es ja noch. Auch Bargeld muss angegeben werden. Wird hier die Unwahrheit erzählt, wäre das Betrug, was dann nicht nur trotzdem zur Anrechnung der Gelder führt, sondern auch mit weiteren Geldstrafen oder auch bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird.

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isomatte  19.10.2019, 18:54

Die einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen hast du vergessen, diese kämen noch zusätzlich dazu.

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Richi008  19.10.2019, 19:07
@isomatte

Nagut dann wäre laut Beispiel 500€ Zuviel. Das würde heißen das im ersten Monat alg2-Bezug kein Geld überweisen wird

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isomatte  19.10.2019, 19:11
@Richi008

Korrekt, in deinem Beispiel wäre das dann der Fall.

Dann würde z.B. erst ab dem Folgemonat bewilligt und der Antrag teilweise abgelehnt.

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Richi008  19.10.2019, 19:21
@isomatte
Dann würde z.B. erst ab dem Folgemonat bewilligt und der Antrag teilweise abgelehnt.

das kann gut möglich sein. Ist mir bisher noch nicht passiert das ich zu viel Vermögen im Besitz hatte 😂

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