Vermieter gibt Kaution nicht frei

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Es gibt kein Gesetz, dass den Vermieter verpflichtet zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ende des Mietvertrages die verwahrte Kaution an den ehemaligen Mieter zurück zu geben. Allerdings geht die deutsche Gerichtsbarkeit davon aus, dass spätestens nach 6 Monaten der Vermieter über die Kaution mit seinem ehemaligen Mieter abrechnen sollte und die Kaution abzüglich berechtigter Einbehalte an den M. auszuzahlen hat.

Die nicht bezahlte Rechnung über die Wartung eines "Boilers" ist keine der berechtigten Einbehalte in separater Form. Wenn der Mietvertrag dir die Kosten der Wartung einer "Gasheizung" in deiner Wohnung auferlegt, ist das zunächst eine Aufgabe der Hausverwaltung, die den Monteur mit der Wartung beauftragt und auch die Rechnung bezahlt. Die Kosten dieser Wartung findest du dann in der Abrechnung der Betriebskosten wieder. Hier wird dieser Betrag zusammen mit den anderen B.-Kosten verrechnet.

Sollte diese Wartung bereits im Jahre 2012 stattgefunden haben, dann hat die HV einfach versäumt, diese Kosten in der BK-Abrechnung 2012 einzustellen und will nun auf diesem Weg diese Kosten nachträglich aber unrechtmäßig beitreiben. Die Abrechnung 2012 ist verfristet.

Fand die Wartung 2013 statt, dann kann die HV diese Kosten nur über die Abrechnung 2013 von dir holen. Ob du diese Abrechnung schon bekommen hast, bleibt offen. Diese Erkenntnis musst du der HV nicht mitteilen, denn die HV hat bis 31.12.2014 zeit ihre Abrechnung zu korrigieren. Widersprich einfach der Forderung nach Begleichung der Forderung, die bei dir als Rechnung über Schadensersatz vorliegen könnte. Eine Übergabe der Rechnung des Wartungsmonteurs an dich durch die HV ist ohnehin fragwürdig, weil vermutlich die Rechnungsanschrift der HV eingetragen ist.

Fordere die HV auf die Abrechnung der Kaution bis 22.04.2014 vorzunehmen. Wenn du die Abrechnung in den Händen hast, ist die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Wann war dein Mietverhältnis beendet? Wann fand die Wartung statt?

damenbart 
Fragesteller
 14.04.2014, 11:19

leider hab ich den alten mietvertag nicht mehr bei mir, aber ich erinnere mich daran "das die veranlassung und wartung vom mieter durchgeführt werden muss"... zu meiner schande muss ich gestehen das ich innerhalb eines wohnverhältnis von sep 2010 bis juni2013 nicht eine wartung gemacht habe...und unsere vorgänger ebenso nicht....!die wartung fande im september 2013 statt.

Gerhart  15.04.2014, 07:58
@damenbart

Den Wartungsauftrag hat die HV veranlasst. Deshalb ist ihr auch die Rechnung zugestellt worden. Du hättest der Hausverwaltung den Schaden ersetzen müssen. Dazu musste die HV dir eine Schadensersatzforderung in Höhe der Wartungssumme zustellen. Ohne diese Forderung keine Zahlung. Wenn dir diese Forderung nach dem 31.12.2013 erst zugegangen ist, dann musst du nicht bezahlen, weil 6 Monate nach Mietende durch die HV keine Forderungen gleich welcher Art an den Mieter gestellt werden können.

Hallo-o,

wenn es eine Genossenschaft ist, weiß ich das die Kaution erst nach einem Jahr frei gegeben wird. ....man sagte mir das das der Unterschied ist zwischen Genossenschaft und Privat :(

lg ladyb27

Gerhart  14.04.2014, 08:11

"man" sagte es dir falsch, weil jeder Vermieter die Kaution bis zu einem halben Jahr teilweise zurück behalten kann.

Hallo. Wie ist es ausgegangen?

Die eine Sache mit der Rechnung ist offenbar noch unklar. Die andere Sache mit der Betriebskostenabrechnung sowieso. Diese ist möglicherweise erst spätestens am Jahresende 2014 zu erwarten. So lange kann der Vermieter die Kaution wenigstens teilweise zurück halten.

anitari  14.04.2014, 09:17
So lange kann der Vermieter die Kaution wenigstens teilweise zurück halten.

Richtig. Trotzdem hätte der VM nach spätestens 6 Monaten über die Kaution abrechnen und mitteilen müssen warum er welchen Betrag noch zurückhält.

bwhoch2  14.04.2014, 10:25
@anitari

Schon richtig, aber hier ist eine Rechnung offenbar strittig und solange der Streit darüber nicht ausgefochten ist, hält der Vermieter nun mal zurück.

Die Frage ist natürlich auch, wie hoch die Kaution überhaupt ist. Angenommen, sie beträgt 1000 € und in der strittigen Rechnung geht es um 115 € und eine Nebenkostennachzahlung ist vielleicht in Höhe von 200 € zu erwarten, dann könnte man zumindest schon mal rund 680 € zurück fordern. Das entsprechend belegt und mit Fristen ausgestattet, würde sicher auch was bringen. Evt. von einem Anwalt schreiben lassen, um den Druck zu erhöhen.

damenbart 
Fragesteller
 14.04.2014, 11:04

eine nebenkostenabrechnung haben wir zugesendet bekommen und natürlich auch sofort überwiesen (muss im August gewesen sein).und bei der kaution handelt es sich schon um knapp 650 euro....aber ist es denn bei einen kautionskonto möglich eine kaution teilweise zurück zuhalten???da weder vermieter nocht mieter an das geld ohne freigabe kommen?!

bwhoch2  14.04.2014, 11:15
@damenbart

Wenn es sich um ein Kautionskonto handelt, an das ohne Freigabe weder der Vermieter noch der Mieter kommt, hat der Vermieter was falsch gemacht. Als Vermieter würde ich so etwas nie akzeptieren. Aber das ist nun erst einmal Dein Vorteil, denn es ist nach wie vor Dein Geld und Du kannst mit Deiner Freigabe bestimmen, wann irgendwer darüber verfügen kann. Zum Beispiel könnte man gemeinsam zur Bank gehen und am Schalter die Auszahlung in bar direkt regeln, sodass jeder den Betrag, kommt, der ihm zusteht.

Zum anderen: Die Nebenkosten, die ihr im letzten Jahr (August) bezahlt habt, waren wahrscheinlich die für 2012. Die Abrechnung 2013 wird dann vermutlich auch erst Mitte des Jahres fertig sein. Das hat Dein Vermieter möglicherweise im Moment nicht in der Hand, diese früher auszufertigen.

Wieviel habt ihr letztes Jahr nachbezahlt? Mit etwa ähnlicher Größenordnung könnt ihr für 2013 kalkulieren und dann noch die strittigen 115 € dazu und dann habt ihr den Gesamtbetrag, der im Moment noch zurück gehalten werden kann.

Den Rest muss er zurück bezahlen. Insofern könntest Du eine Freigabe der Kaution bei der Bank ermöglichen zumindest über den Rückzahlungsbetrag.

Guten Morgen,

Du hast nach über einem halben Jahr noch immer deine Kaution nicht zurück? Das darf der Vermieter. Die Kaution ist maximal ein halbes Jahr später fällig.

Schau mal hier: http://mieterschutzbund-berlin.de/Mieterschutz_2011.html Ganz egal, ob irgendwelche Rechnungen offen sind, Betriebskosten noch nicht abgerechnet wurden. Ich kann mich nur Meister61 anschließen: Anschreiben fertigen, Frist setzen (14 Tage) und gerichtliches Mahnverfahren androhen.

Viele Grüße