Miete und Kaution VOR Mietvertrag zahlen

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erst vertrag und dann geld nicht andersherum

lamagoes 
Fragesteller
 02.04.2009, 14:52

so denke ich auch, danke DH

Erst bei Vertragsunterzeichnung und die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden!

Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).

erst den Vertrag, die Schlüssel und dann geht es weiter...

Vorsicht!

Rufe einfach den Vermieter an und frage nach, ob die Vorgehensweise in seinem Auftrag erfolgt.

Üblich ist es zumindest nicht. Zumindest einen Schlüssel solltet Ihr zur Sicherheit haben.

Viel Glück.

Lass Dich auf so einen Unsinn nicht ein. Außerdem würde ich das Geld nie über Bargeld stellen. Es gibt Tausende von Veruntreuungsfälle, in denen das Geld weg ist oder die Mieter um ihre Zinsen betrogen werden. erst neulich gab es wieder so einen Skandal in München bei der GEWOFAG. Die haben einfach mal mehrere Millionen Euro nicht insolvenzsicher angelegt, die Mieter mit Minizinsen abgespeist und den Überhand selbst eingestrichen.

Ich persönlich stelle die Kaution immer über eine Bürgschaft. Hatte das jahrelang bei meiner Bank gemacht, aber seit Jahresanfang kriegt man diese Bürgschaften auch übers Internet, z.B. bei der Kautionskasse. Die verschenken übrigens grade 100.000 Bürgschaften im Rahmen von so einer Sonderaktion. Bei mir war das noch kostenpflichtig und sogar ein bisschen teurer als bei meiner Bank, aber ich hatte kleine Lust mehr, dass meine Bank meinen Dispo einschränkt und jederzeit Zugriff auf mein Konto hat. Zahle jetzt etwa 0,80 € mehr pro Monat, aber das ist es mir definitiv wert. Kann das nur empfehlen.