Katzenhaltung gegen Willen des Vermieters erlaubt?

11 Antworten

@ Annee123456

Mano wie kann man nur so eigensinnig sein. Dein Vermieter hat doch alles offengelassen, hättest du da nicht die paar Monate warten können.

Jetzt kannst du evtl. damit rechnen, dass dein Vermieter sich quer stellt und dann kann es sein, dass du die Katze wieder abgeben muss.

Sturheit und nicht warten können, gehen dann zu Lasten einer Fellnase!!!

Du hast das gewusst, was dein Vermieter darüber denkt und er hat auch nicht direkt nein gesagt, sondern ihr sollt euch nach den Monaten noch mal melden.

Katze trotzdem angeschafft und jetzt fällt dir ein, darüber nachzudenken, was passieren kann?

Du findest das lächerlich? Es ist SEIN Haus und er ist der Vermieter

Lächerlich ist es, wenn Leute nichts akzeptieren können und mit dem Kopf durch die Wand wollen.

Kauft euch ein eigenes kleines Häuschen und dann gibt es keine Pobleme mehr mit Vermieter und du brauchst niemand zu fragen, dich an keinen Mietvertrag halten was da drin steht, auh ob du Haustiere halten kannst oder nicht!

minehuda  24.11.2014, 10:44

Boaa reg dich mal ab, klingst ja so als müsste sie siich deswegen umbringen -.- also 1. Hälts du dich bestimtm nicht an alle regeln, wenn doch dan bringen dich wirklich umn denn dan muss dein leben verdammt langweilig sein 2. Sie meinte es ist ihr HERZENSWUNSCH, da kann man keine 5 monate warten, ich hätte das auch so gemacht, wenn du son Gefühl nicht kennst dan bring dich am besten um, den dan bist du ein gefuhlsloser mensch 3. Soll dir jetzt extra umziehen nur weil sie ne katze will? Und jaaa los kontrollier meine Rechtschreibung, schreibe mit nem handy und kein bocj auf sowas zu achten und du scheinst mir son mensch zu sein der sowas kontrolliert, wenn du so einer bist dan bring dich am besten um ^-^

Turbomann  24.11.2014, 11:45
@minehuda

@ minehuda

Warum regst du dich denn so künstlich auf? Kannst du nicht mit Meinungen umgehen?

Deine Rechtschreibfehler darfst du selbst kontrollieren, ich habe selber ab und zu welche und die behalte ich.

Mein Leben ist sehr bunt, mach dir mal keine Gedanken darüber. In unserem Haus leben Hunde und da hat der Vermieter das erlaubt.

Und ja, wenn ich in einem Haus wohne wo der Vermieter das nicht extra von vornherein erlaubt, dann habe ich mich an die Regeln zu halten und kann mir nicht heimlich trotzdem ein Tier anschaffen..

So ist das im Leben, in deinem anscheinend nicht, denn ich hätte das auch so gemacht

Dann kann ich nicht hinterher erst fragen, was mir passieren könnte, dann werde ich damit leben müssen. Zumal man vorher das gewusst hat.

Herzenswunsch kann man verstehen, aber manchmal geht es nicht und dann muss man das auch akzeptieren, oder andere Optionen suchen.

Du musst dir auch keine Gedanken machen über mich machen, denn ich lebe gerne.

auch wenn du es lächerlich findest hättest du abwarten sollen, wann sind denn die fünf Monate um? Ich kann mir durchaus vorstellen, daß du Ärger bekommst, welchen, wird sich zeigen!

Also, in eine Wohnung, in der Katzenhaltung nicht erlaubt ist, würde ich persönlich gar nicht einziehen wollen. Man weiß ja, was man sich so ungefähr vorstellt, und da gibt es Dinge, die man vorher abklärt und unter Umständen nach Alternativen Ausschau hält. Ich habe damals extra meinen Vermieter gefragt.
Katzenhaltung steht unter Vorbehalt im Mietvertrag. Ich kapier auch gar nicht die Gründe vom Vermieter, warum Ihr nochmal in fünf Monaten nachfragen sollt. Will er in der Zeit andere Mieter suchen, und Euch dann etwa "vorschlagen" auszuziehen, oder wie sieht es aus? Ihr habt gefragt, und er hat sich einfach aus der Affäre gezogen mit einer Verzögerung und Euch keine klare Antwort gegeben. Wenn er Katzenhaltung untersagen will braucht er aber auch gute Gründe dafür, nur einfach so kann er die Haltung nicht verbieten. Damit Ihr nicht irgendwann vor der Schwierigkeit steht und den Ärger habt würde ich vorschlagen, sucht einen Anwalt für Mietrecht auf und lasst Euch einfach mal beraten. Das kostet nicht die Welt, teilweise übernimmt das die Rechtschutzversicherung und Ihr habt eine fundierte Aussage. Hier sind das alles "Meinungen" und keine klaren, rechtsfundierten Aussagen. Ein Vermieter wird immer aus Sicht eines Vermieters antworten, ein Katzenliebhaber immer aus der Sicht eines Tierfreundes. Gerichte entscheiden immer öfter zu Gunsten der Mieter, das ist das Gute an der Sache. Und Wohnungskatzen werden immer öfter als "normale Mietraumnutzung" angesehen. Du musst halt unter Umständen um die Fellnase kämpfen. Aber auch nur unter Umständen. Vielleicht wird Dein Vermieter gar nicht soooo reagieren wie Du es Dir vorstellst. Meistens wird die Suppe eben doch nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wurde. Ich weiß auch gar nicht wie lange Ihr dort wohnt. Könnte ja sein, dass er denkt, erst mal abwarten ob Ihr überhaupt zusammen bleibt. Absolut lächerlich wäre der Einwand des Vermieters dann natürlich nicht mehr, wenn man bedenkt, dass einer von Euch allein sich so eine Wohnung von 120 qm nicht leisten könnte und damit die Katze ihr Zuhause definitiv verlieren würde. Alles schon mal dagewesen.

palusa  24.11.2014, 11:55

katzenhaltung bedurfte der erlaubnis der vermieters laut vertrag. diese erlaubnis lag nicht vor. evtl wäre sie in ein paar monaten gekommen aber sie war schlicht nicht da.

leider gibt es da wenig meinungsspielraum :(

SophieMarie  24.11.2014, 12:11
@palusa

Doch, es gibt sehr viel Meinungsspielraum. In Hamburg zum Beispiel gelten Katzen als Kleintiere und dürfen nicht mehr verboten werden, laut anderen Gerichtsurteilen gehört die Katzenhaltung zur ganz normalen Wohnungsnutzung und darf ebensowenig verboten werden. Dann gibt es Gerichtsurteile, die besagen, dass Wohnungskatzen zwar Kleintiere sind, Freigänger aber vom Vermieter nicht geduldet werden müssen. Es gibt einen riesigen Meinungsspielraum, und wie das in dem Bundesland und in der Stadt aussieht kann nur ein Fachanwalt für Mietrecht berurteilen, niemand bei Gute Frage.

mir da etwas passieren?

im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

Vermieter möchte das wir uns in 5 monaten nochmal melden zwecks Katzenhaltung

Warum denn erst in 5 Monaten? Grundsätzlich kann der Vermieter die Katzenhaltung nur mit gutem Grund untersagen. Das stelle ich mir ein einem Einfamilienhaus schwierig vor.

Guck mal hier und lies es ganz:

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdf

da steht erst, dass Haltung ohne Erlaubnis nicht geht.

Und dann nachher bei Aufzählung der Tierarten unter Katzen geht es doch.

Kaution.. wenn Miez was schrottet (Tapete, Boden, Tür), dann musst Du das natürlich zahlen.

So weit, so gut.

Aber ich würde gut abwägen: er hat schon einmal nein gesagt- und dann will ich doch einfach so? Das sorgt bestimmt für Ärger.

Dann lieber gut überzeugen und vorher seine 5 Monate abwarten.