Unterlagen zur Kaution weg ... wer hat hier welche Beweislast?

13 Antworten

Das Wichtigste ist, dass Du selbst Deine Qittung noch hast. In jedem Fall, egal ob Du eine Quittung noch findest oder nicht, schreib den Betreuer wie folgt an:

"Wie ich hörte, wurden alle Unterlagen meines Vermieters entsorgt, möglicherweise war darunter auch das Sparbuch der Sparkasse dabei, das für meine Kaution angelegt worden war. Sicher ist da in der langen Zeit auch einiges an Zinsen aufgelaufen.

Da ich um den Bestand des Kautionskontos fürchte, bitte ich Sie, falls das Sparbuch wirklich entsorgt wurde, um die Ausstellung eines Ersatzsparbuchs und den Nachweis über die getrennte Anlage der Kaution, sowie über die bisher aufgelaufenen Zinsen. Falls das Sparbuch noch vorhanden ist, bitte ich um eine Kopie, auf der die Kontonummer und der aktuelle Kontostand zu erkennen sind.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus."

Übrigens, wenn das der gleiche Betreuer ist, der von Ihnen noch Unterlagen zum Mietvertrag haben will (z. B. Mietvertrag und letzte Abrechnung), wäre es eine gute Möglichkeit, ihm diese gegen Tausch für die Anlagebestätigung anzubieten.

AlienWarrior 
Fragesteller
 02.10.2015, 13:29

Erst einmal schaue ich ob es Unterlagen bei uns gibt. Ich meine wir haben Quittungen am Anfang für jeden "sch..." bekommen. 

Ein Tausch wäre der allerletzte (aber wirklich auch das allerletzte) was ich anstreben würde.

bwhoch2  02.10.2015, 14:26
@AlienWarrior

Deswegen ist das auch nicht Bestandteil meines Briefvorschlags. Wenn man aber bedenkt, dass es u. U. doch um ordentlich Geld geht, würde ich das doch in Betracht ziehen, wenn man sonst nicht an das Anlagedokument ran kommt.

Stell Dir mal vor: Du wohnst noch einige Jahre in der Wohnung und Dein Vermieter stirbt. Das Haus erbt eine Erbengemeinschaft und es wird für Dich nicht klar, wer eigentlich wirklich zuständig ist. Mit dem Beleg über die Kaution und das Sparkonto, das dafür angelegt ist, könntest Du nach Deinem Auszug an jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft heran treten und die Rückzahlung fordern. Ohne Beleg wirst Du es womöglich erleben, dass keiner zuständig ist und niemand was hat. Also, sieh zu, dass Du den Beleg bekommst, bevor Dein Vermieter stirbt und Du noch an den Betreuer ran kommst.

AlienWarrior 
Fragesteller
 03.10.2015, 10:18

ok Danke ich werde den Betreuer anschreiben. Ich habe die Quittungengen mittlerweile gefunden, sind 3 solche blauen Quittungen die es früher gab. sind unterschrieben von Vermieter.

Was ist wenn die Unterlagen für unsere Kaution ... wir sind sehr lange Mieter! ... ebenfalls entsorgt wurden und damit weg sind. Was ist wenn wir ausziehen? Wer hat hier was zu beweisen?

Ihr müsst das nachweisen.

was ist wenn im Mietvertag steht:  ...eine Kaution ist zu zahlen... .Dann wäre der Vertrag ja gar nicht erfüllt gewesen.

Der Vertrag ist wirksam auch wenn Kation nicht gezahlt wird/wurde.

Und das Kaution vereinbart wurde ist kein Beweis. 

Selbst wenn der Vermieter eine Kaution anlegen muss; das kann er ja nur wenn Kaution auch gezahlt wurde und als Mieter muss man die Zahlung beweisen können.

Hier ist der Mieter also in der Beweispflicht.

MfG

AlienWarrior 
Fragesteller
 02.10.2015, 13:33

schöner Mist ... na ich hoffe ich habe da noch Unterlagen. Ist schon tricky muss man sagen .. weil eigentlich heisst ja immer das alles sicher sei und gesetzlich abgedeckt ist ... aber wer denkt schon an so etwas. Was wäre bei einen Brand? Dann hätte man echt ein Problem wenn alles weg ist.

DerHans  04.10.2015, 07:58
@AlienWarrior

Genau deswegen bekommst du ja eine Quittung. Da diese Papiere Geld wert sind, schmeißt man sie natürlich nicht in den Papierkorb, sondern bewahrt sie z.B. mit den Feuerversicherungsunterlagen zusammen auf.

Zunächst liegt die Beweislast beim Mieter, dass er die Kaution als Überweisung, Bargeld oder Sparbuch mit vereinbarter Summe an den Vermieter überhaupt herausgegeben hat. Liegt dieser Beweis nicht vor, kann der Vermieter  (hier der Betreuer des Vermieters) behaupten, dass keine Kaution übergeben wurde. Hat der Mieter ein Kautionssparbuch angelegt, dann ist das auf seinen Namen erfolgt. Die ausstellende Bank dürfte bekannt sein und kann bei der Aufklärung des Verlustes mithelfen. Überweisungen sind ebenfalls Bankbelege, die recherchiert werden können. Bargeldübergaben ohne Quittung sind zwar möglich aber sehr leichtsinnig, wenn keine glaubhaften Zeugen für diese Übergabe beigebracht werden können.  

Liegt also ein Beweis für die Übergabe beim Mieter vor, kann er vom Betreuer die Verwahrung der Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters umgehend verlangen. der Vermieter haftet für die sichere Aufbewahrung der Kaution entsprechend BGB.  

AlienWarrior 
Fragesteller
 03.10.2015, 09:15

Also ich habe 3 Quittungen wo der Verwendungszweck "KAUTION"  ersichtlich ist und das ganze ist unterschrieben. Sind diese alten blauen Quittungen. Also dürfte das geklärt sein. Allerdings habe ich keinerlei Kontoauszüge der Sparkasse bzw Zinsbenachrichtigugen erhalten. Das hat alles der Vermieter gehabt. Ob das auf meinen Namen lief weiss ich nicht. 

So was sollte ich jetzt tun um nichts zu verwirken? Den Betreuer anschreiben und um Stellung bitten? Mein Geld müsste jetzt durch die Quittungen doch save sein.. notfalls mittels Klage ... oder sollte ich jetzt schon handeln. Die Unterlagen sind ja alle vernichtet worden.

Du solltest zur Bank gehen, die das Konto für dein Sparbuch führt. Es ist an den Vermieter zwar verpfändet, trotzdem ist das Sparbuch auf deinen Namen ausgestellt. Es muss vom Vermieter freigegeben werden, dann kannst du das Guthaben (Kaution plus Zinsen) ausgezahlt bekommen. Der V. hat 6 Monate Zeit um zu prüfen, ob er etwas davon einbehalten darf wegen Mängeln.

AlienWarrior 
Fragesteller
 03.10.2015, 19:58

ich habe ja noch nicht gekündigt ... mir ging es nur darum, dass mir bekannt , ist das viele Unterlagen entsorgt wurden und ich Angst um meine Kaution habe.

Das ist das Problem des Vermieters, dass ihr Kaution bezahlt habt steht ja im Mietvertrag.