Verlobung Halal oder Haram?

3 Antworten

Eine Verlobung ist bloß eine Vorstufe zur Heirat:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Eine Verlobungsfeier von Muslimen hat mehr mit Tradition als mit Religion zu tun, und wird auch, wenn, anders gehandhabt als in DE ueblich.

Im Islam gilt: keine unbeaufsichtigte Zusammenkunft der Paare vor der Hochzeit ist nicht gestattet. Eine Verlobung im westl. Sinne gibt es im Islam nicht.

Wa alaikum assalam,

Im Islam gibt es unterschiedliche Ansichten bezüglich der Verlobung, und es besteht keine einheitliche Meinung unter den Gelehrten darüber, ob sie als halal oder haram betrachtet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ansichten je nach kulturellem Hintergrund und rechtlicher Auslegung variieren können.

Einige Gelehrte argumentieren, dass eine formelle Verlobung zwischen einem Mann und einer Frau erlaubt ist, solange sie bestimmte islamische Prinzipien und Grenzen einhalten. In diesem Fall wird die Verlobung als eine Art "Versprechen zur Eheschließung" angesehen. Die beteiligten Personen sollten jedoch keine intimen Beziehungen haben oder sich in einer Art und Weise verhalten, die den islamischen moralischen Prinzipien widerspricht.

Andere Gelehrte sind der Meinung, dass eine Verlobung an sich keine islamische Institution ist und daher nicht explizit als halal oder haram betrachtet werden kann. Für sie ist die Eheschließung der einzig legitime Weg, um eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau einzugehen.

Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für dich sind. Möge Allah uns allen helfen, die islamischen Grundsätze in unserem Leben einzuhalten.