Verliere ich meine Betreuungen, wenn ich wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeite (Meinungen und Erfahrungsaustausch)?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%
Vielleicht 0%

2 Antworten

Nein

Weder die gesetzliche Betreuung noch die Assistenz der Eingliederungshilfe haben etwas mit deiner Arbeitsstelle zu tun.

Du kannst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und trotzdem in der Eingliederungshilfe leben bzw. eine gesetzliche Betreuung benötigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Nein

Da gibt es keinen Zusammenhang

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung