Verliere ich meine Betreuungen, wenn ich wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeite (Meinungen und Erfahrungsaustausch)?
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Behinderung
Nein
Weder die gesetzliche Betreuung noch die Assistenz der Eingliederungshilfe haben etwas mit deiner Arbeitsstelle zu tun.
Du kannst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und trotzdem in der Eingliederungshilfe leben bzw. eine gesetzliche Betreuung benötigen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Nein
Da gibt es keinen Zusammenhang
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung