Verlängerte Fristen zurücknehmen (Uni)?

2 Antworten

Wenn es eine offizielle Verlautbarung bzgl. der Verlängerung war, dann NEIN!

...es kann da aber Ausnahmen geben.

Beispiel: Ein externer Lehrbeauftragter verlängert die Abgabefrist - da kann sich die Uni darauf berufen, dass der Externe dazu nicht berechtigt war und seine Verlängerung deshalb "nichtig" war!

Wenn sich der Grund für die Verlängerung als unwahr herausstellen sollte, schon...