Verkaufen ohne Gewerbepflichtig?

4 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, was du mit "Gewerbepflichtig" meinst. Vielleicht erklärst du den Sachverhalt etwas genauer.

Grundsätzlich aber gilt: Wenn du Waren zum Zwecke des Verkaufs produzierst, wirst du gewerblich tätig. Meldest du dich nicht ordnungsgemäß an, klopft irgendwann das Finanzamt bei dir an. Die Kollegen kennen sich mit solchen Plattformen gut aus und sind dort regelmäßig unterwegs, ein verkappter Privatverkäufer wird schneller aufgedeckt als man denkt.

Landre181 
Fragesteller
 17.05.2020, 14:56

ok danke

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Wenn du Waren für den Verkauf herstellst und anbietest, bist du schon Gewerbetreibender. Wo du die Waren anbietest, ist völlig egal. Die Gewerbeordnung gilt überall in Deutschland.

Und als Gewerbetreibender bist du gem. § 14 GewO verpflichtet, das von Anfang an anzumelden. Freimengen oder -beträge gibt es nicht.

Mit Steuern hat das erst einmal noch garnichts zutun. Das ist ein ganz anderes Thema. Allerdings wird das Gewerbeamt, wo das Gewerbe anzumeden ist, das Finanzamt davon informieren.

Landre181 
Fragesteller
 17.05.2020, 19:28

Ok danke :)

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Moin,

das Finazamt interessiert es nicht, über welche Plattform du Dinge verkaufst. Sobald Du regelmäßig verkaufst und dabei Gewinne erzielst, bist Du unternehmerisch tätig und musst ein Gewerbe anmelden.

Landre181 
Fragesteller
 17.05.2020, 14:55

Ok Danke

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Ob du ein Gewerbe betreibst, entscheidet nicht der Plattformbetreiber. Fürs Finanzamt bist du schneller gewerbetreibend als Dir lieb ist.

Landre181 
Fragesteller
 17.05.2020, 14:55

ok danke

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