Verjährungsfrist zu schnelles Fahren?
Hey liebe Mitmenschen.
Ich bin heute etwas zu schnell gefahren. Um genau zu sein 20 KM/h außerorts.
Das bedeutet ein Bußgeld in höhe von 60€
Da ich aber vor ca 2 Jahren auch mal geblitzt wurde und die Verjährungsfrist eingetreten war musste ich das Bußgeld nicht bezahlt.
Nun habe ich eine Frage dazu, weil ich mich nicht mehr genau erinnere. Da ich heute um 22 uhr geblitzt wurde, fängt die Frist heute an oder erst ab morgen.
2 Antworten
neues Vergehen, neue Frist. Allerdings liegt die Verjährung hier bei 3 Monaten, wenn erst nach dieser Zeitspanne der Bußgeldbescheid eintrifft. Das gilt nur, wenn es keine Gründe gibt, die das Hemmen. Ein Grund wäre z.B. der Erhalt eines Anhörungsbogens.
Heute fängt die Frist an. Aber wieso ist das von Interesse? Zahlen wirst du sowieso, und tu es mit Überzeugung. 20km/h zu schnell sind kein Pappenstiel, das kann leicht gefährlich werden. Da kommst du mit 60€ Bußgeld extrem günstig weg. Halt dich in Zukunft an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
20 km/h kommen schnell zusammen und müssen nich zwingend Raserei bedeuten!
Ist die Geschwindigkeit z.B. unübersichtlich auf 60 begrenzt, ist man mit 80 schon die 20 km/h drüber. Es gibt viele Stellen die Begrenzt sind, wo man sich im ersten Moment fragt - warum?
Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich heiße Geschwindigkeitsübertretungen nicht gut, es geht aber eben sehr, sehr schnell und Dein Kommentar ist mir zu pauschal
ich mag dir zustimmen, dass manche Beschränkungen nicht sofort einsichtig sind. Gleichzeitig sind in Deutschland die meisten der Situation angemessen. Ich möchte dich nicht angreifen. Mir fällt nur immer wieder auf, dass in Deutschland, anders als in vielen Ländern, zum Beispiel in Schweden, allgemein ein ziemlich undisziplinierter Umgang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen herrscht und meistens stehen die da nicht ohne Grund.
keine Sorge ich fühle mich nicht angegriffen, zudem ich ja nicht der Betroffene bin ;-)
Grundsätzlich bin ich bei Dir, man sollte Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten! Ich stimme Dir auch bei häufig mangelnder Disziplin zu. Ebenfalls gehe ich konform mit "meistens stehen die da nicht ohne Grund".
Allerdings - und das kann ich als Vielfahrer beurteilen - ist der Grund der Begrenzungen nicht immer ersichtlich und kommt es bei 20 zu schnell auch auf den Kontext an.
Der FS hat nicht geschrieben, dass er bei erlaubten 100 mit über 120 geblitzt wurde, es könnten auch gute 80 bei 60 auf freier Strecke gewesen sein.
Ich will damit sagen, je niedriger die Höchstgeschwindigkeit, desto schneller ist man auch drüber. Wir werden uns einig sein, dass 30 km/h sicher nicht zu schnell sind. Bei erlaubter Schrittgeschwindigkeit aber (auch) 20 km/h drüber. Auf diese Verhältnismäßigkeit wollte ich hinweisen und vor einer vorschnellen Verurteilung warnen.
Ich möchte aber auch keine unnötige Diskussion anzetteln.
Ja gut wenn sie heute anfängt :D
Ich hoffe die Deutsche Bürokratie lässt sich Zeit wie beim letzten mal