Vergleich bei Veruteilung?


03.05.2024, 16:19

Gut zu wissen wäre noch:

die Person die die vermögensauskunft geben soll.. hat ,,nichts,, Einkommen 1700 Euro verheiratet .. kein Auto kein Haus kein Eigentum also es wäre nichts zu Holen

1 Antwort

Du kannst der Gegenseite natürlich einen Vergleich anbieten, aber nichtmal 100% des ursprünglichen Urteils wäre ein extrem schlechtre Vergleich für die Gegenseite, auf den sie vermutlich nicht eingehen wird.

Da ein Gerichtsvollziehr eine Vermögensauskunft angefordert hat, sind die aber bereits dabei ihr Geld einzutreiben.

Aber ich bin Laie. In dem Fall rate ich dir dringend zu einer Rechtsberatung.