Verbeamtung als Lehrer in Bayern mit Studium in einem anderen Bundesland?

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Hallo, in Bayern gilt folgende Regelung:

"...Außerhalb Bayerns abgelegte Lehramtsprüfungen und erworbene Lehramtsabschlüsse werden als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Befähigung für das entsprechende Lehramt in Bayern anerkannt, wenn sie den von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Vorgaben entsprechen. Maßgeblich sind hierfür vor allem die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung über die gegenseitige Anerkennung der Ersten Staatsprüfungen und Lehramtsbefähigungen („Husumer Beschlüsse“), der lehramtsorientierten Bachelor- und Masterabschlüsse („Quedlinburger Beschluss“), die Beschlüsse zu den Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung und Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern sowie über die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung....."

Weiterhin gilt für Bayern:

um eine Stelle kannst Du Dich in Bayern auch mit Referendariat in einem anderem Bundesland bewerben; sollte das Referendariat in dem anderen Bundesland kürzer als das in Bayern gewesen sein, kannst Du vorerst als angestellter Lehrer übernommen werden und wenn die Zeitspanne der bayerischen Referendariatsdauer erreicht ist, auch endgültig übernommen werden; eine Garantie der Übernahme besteht aber nicht;