Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
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Veranstaltung gebucht am 22.5 bis 24.5.20 verlegt auf Termin im September was nun?

2 Antworten

Einen Ersatztermin musst Du nicht akzeptieren. Du kannst das Ticket zurückgeben und den Eintrittspreis zurückverlangen. Hast Du Vorverkaufs- oder Versandgebühren bezahlt, bekommst Du auch diese zurück. Du solltest den Veranstalter per E-Mail anschreiben, um Erstattung bitten und eine Frist von 14 Tagen setzen. Wenn er sich weigert, hilft die Verbraucherzentrale an Deinem Wohnort.

Mehr Infos und Tipps: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html

den Grund wieso du das Ticket gekauft hast, kann dem Veranstalter egal sein. Somit muss er dir deswegen das Geld nicht zurück geben. Wenn du beweisen kannst dasss du an dem neuen Datum verhindert bist (z.b. gebuchter Urlaub) dann wirst du das Geld zurück bekommen - aber nur du. das gilt nicht für alle anderen Tickets.

Abgesehen davon ist es aus derzeitiger Sicht wahrscheinlich nicht mal ratsam, im Mai einen Junggesellenabschied zu feiern. Derzeit soll man sich nicht niemanden treffen, der nicht in deinem Haushalt lebt - und ob sich das bis Mai großartig geändert hat weiß keiner. (kann sein dass die Regeln gelockert worden sind, z.b. Gruppen von 5 Personen sind erlaubt - aber keine 10 etc)

DerCaveman  06.04.2020, 06:39

Natuerlich muss der Veranstalter (nach aktueller Rechtslage) den Ticketpreis bei Ausfall oder Verschiebung der Veranstaltung erstatten. Wie kommst du darauf, dass der Ticketkaeufer einen Grund fuer seine Verhinderung am Ausweichtermin nachweisen muss? Der hat mit dem Veranstalter einen Vertrag ueber den Zutritt zu einer Veranstaltung am Tag X und nicht an irgend einem anderen vom Veranstalter spaeter genannten Ersatztermin.

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dancefloor55  06.04.2020, 06:44
@DerCaveman

na dann kann sie sich ja einen Rechtsanwalt nehmen und ihr Recht einklagen. Wenn der Veranstalter sich quer stellt wird sie kaum eine andere Wahl haben.

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