Vater verstorben, Beerdigungskosten bezahlen?
Hallo, ich bin 24 und vor über 18 Jahren hat meine Mutter meinem Vater verlassen da er Alkohol und Drogen abhängig war. Vor 2 Jahren haben wir durch Zufall Kontakt mit im aufnehmen können und vor ca. 1 Jahr haben wir ihn nochmal getroffen. Er wohnte in einem Obdachlosen Wohnheim und litt an einer Leberzirrhose im Endstadium. Heute bekamen wir den anruf das er verstoben ist. Frage: mussen meine 3 Geschwister und ich jetzt für die bestattung Aufkommen? Mein Vater war mir mit meiner Mutter verheiratet Und hat auch kein Sorgerecht ?
10 Antworten
Als Kinder habt ihr die Pflicht für die Eltern zu sorgen. Das beinhaltet sowohl eventuelle Pflegekosten, als auch die Beerdigung.
Hi alemanne , Also bei mir war es so === meine Erzeugerin hatte mich mit 8 Jahren zu meinem Paps abgeschoben wegen einem anderen Kerl ( zu meinem Glück !!! ) und sie bezahlte auch keinen Unterhalt für mich ! Mein Paps sagte immer : ( er bekommt seine Kinder auch alleine groß ) Also meine Erzeugerin verstarb vor 2 Jahren und ich und meine Schwestern sollten Ihre Beisetzung bezahlen , wir machten eine Eingabe beim Amt und lehnten dass Erbe ab, " wir hatten diese Frau über 40 ich sogar 48 Jahre nicht gesehen !! Da wollten wir auch nichts vom Erbe und allem wass mit ihr zu tun hat haben !!! So war für uns die Sache gegessen und für dass Amt auch ------ Sie erklärten uns wenn wir das Erbe angenommen hätten === dann wären wir für die Beerdigung auch zu ständig gewesen !! Hoffe ich konnte dir helfen und liebe Grüße Radschula.
Vielen dank ! Ich hoffe das das auch so einwandfrei abläuft !
Hee Ich drücke Dir ganz feste die Daumen !!!!!!!!!!!!! Liebe Grüße Radschula,
gesetzliche Erbfolge: Kinder zahlen für die Eltern - allerdings wird das ja wohl ein "Armenbegräbnis" zum Minimaltarif mit Pappsarg, Feuerbestattung und Urnenbeisetzung auf einem anonymen Grabfeld werden...
Ihr könnt das Erbe ausschlagen, dann braucht ihr auch die Beerdigungskosten nicht übernehmen.
ein erbe hat nichts mit der Bestattungspflicht zu tun. Richtig ist, das eine Bestattung vorrangig aus der Erbmasse zu zahlen ist, ist aber kein Erbe da, ist zuerst die Mutter in der Pflicht und dann die Kinder
Wir hatten vor einem Jahr einen sehr ähnlichen Fall in der Familie. Die Kinder sollten auch die Bestattungskosten für den Vater, der sich nie um sie gekümmert hatte, übernehmen. Sie haben das Erbe ausgeschlagen und somit mussten sie auch nicht für die Bestattungskosten aufkommen.
Hee Cowboy , meine Erzeugerin hatte nur Schulden hinterlassen obwohl sie eine sehr hohe Rente hatte , da war wohl etwas Schmuck und Pelzmäntel und Jacken vorhanden aber ich weis nicht in wie fern Vater Staat dass geregelt hat ," ich weiß nur wir hatten alle dass Erbe abgelehnt und brauchten keine Beerdigung bezahlen und sie wurde Anonym verscharrt !! Friede Ihrer Asche !!!
Der Vater hat seine Pflicht doch auch nicht wahr genommen! Er/sie kennt den Mann doch fast gar nicht!