Vater und erwachsene Tochter in einem Einzimmer-Apartement?

13 Antworten

Dann sollen sie es doch tun. Es ist doch schön zu sehen, dass sie einander vertrauen und sich so nahe stehen, dass sie zusammen in einem Zimmer schlafen würden. Eventuell können sie sich aus finanziellen Gründen keine größere Wohnung leisten, dann ist es doch zumindest eine Übergangswohnung. Und ich persönlich schäme mich nicht, mich vor meinem Vater umzuziehen, warum auch? Ich zum Beispiel bin auch fast nie zu Hause, meistens nur zum schlafen, dann würde ich auch mit meinem Vater in einem Zimmer schlafen. Machen wir im Urlaub ja genauso. Auf lange Zeit wäre mir das zu viel, aber wenn sie gut miteinander auskommen ist das doch schön für sie. Ich sehe da keinen Grund, die beiden zu verurteilen :)

Erstmals, wenn es Inzest wäre, dann würden sie nicht sagen, dass sie Vater und Tochter sind. Dann würden sie es verheimlichen, damit es nicht auffällt. Und das sage ich nur, da du das zu denken scheinst.

Wahrscheinlich müssen beide schnell aus ihrer Wohnung ausziehen und finden nichts. Warum fragst du nicht einfach nach? Besser als zu Spekulieren.

Und es gibt Mittel und Wege wie man trotz Ein - Zimmer Wohnung seine Privatsphäre hat. Man kann z.B einen Wandtrenner kaufen. Ich weiß ja nicht wie deine Wohnung gebaut ist.

Und natürlich kann man das machen.

Man muss sich nicht immer gleich etwas dabei denken. Es liegt an der Fantasie eines jeden Menschen wie er damit umgeht.

Vielleicht mietet der Vater für die Tochter und es ist missverständlich rübergekommen

SonnyGirl774 
Fragesteller
 09.02.2015, 20:53

Nein, er hat definitiv gesagt, dass beide einziehen wollen.

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Was geht Dich das eigentlich an? Vielleicht war der Vater nur dabei, weil er es finanziert, oder es war nicht seine Tochter, sondern seine junge Geliebte. Hast Du sonst keine Probleme, als Dich um anderer Leute Dinge zu kümmern, die Dich absolut nichts angehen?

SonnyGirl774 
Fragesteller
 15.02.2015, 15:11

Sorry, ich hab ihm Auftrag des Vermieters gehandelt. Wenn ein Eigentümer einen Makler beauftragt, wird dieser wohl noch erwarten dürfen, dass er gewisse Dinge hinterfrägt bzw. wenn jemand eine Wohnung an jemanden vermietet, wird der wohl noch wissen dürfen, um welche Leute es sich handelt. Wenn du eine Eigentumswohnung hättest, die du vermieten willst, würdest du auch nicht jedem X-beliebigen die Wohnung vermieten wollen, oder? Also geht mich das sehr wohl was an.

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