Urteil bekommen aber Berufung eingelegt?

6 Antworten

die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt - scheint die Höhe war nicht ausreichend, es hätte mehr sein müssen. kommt drauf an wie hoch dein Pegel gewesen ist.

dir war es wohl zuviel ;)

das ist kein Fahrverbot mehr - max. 6 Monate wären die Grenze.

Du hast ein Entzug der Fahrerlaubnis.

dein Führerschein wurde einbehalten? entscheidet der Richter ob diese Zeit anerkannt wird.

böse Sache: du stellst Antrag auf Wiedererteilung - da kann dir eine MPU auferlegt werden.

Wird angerechnet

schleudermaxe  28.09.2021, 13:45

Die Berufung wird er gewinnen, denn ein Verbot für so lange Zeit kann es nicht geben.

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Habe vor 5 Monaten ein Fahrverbot bekommen, da ich betrunken Roller gefahren bin.

Aha.

Das Urteil hieß 10 Monate Fahrverbot.

Nein, sondern Entzug der FE für 10 Monate. Ein Fahrverbot kann nur für maximal 6 Monate ausgesprochen werden.

ich und die Staatsanwaltschaft haben direkt nach dem Berufung eingelegt.

Damit ist die Rechtskraft gehemmt, sofern die FE nicht gerichtlich oder durch die SAT bereits vor der Verhandlung vorsorglich eingezogen wurde; üblicherweise wird in der Verhandlung resp. im Urteil aber bereits geklärt, ob die Zeit vor dem Urteil in die Fristberechnung eingerechnet wird oder nicht. Näheres erklärt dir dein Anwalt. Unabhängig davon wird dir eine Antrag auf Wiedererteilung der FE sehr wahrscheinlich nur nach MPU gelingen.

Die Frist läuft schon seitdem du den Fahrverbot bekommen hast.

Wie viele Promille hast du den Überhaupt gehabt das du schon so ein langes Fahrverbot überhaupt bekommen hast?....

Gollk 
Fragesteller
 28.09.2021, 13:19

1,6 angeblich

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DerAskTyp  30.09.2021, 14:49
@Gollk

@Gollk Joaa, 10 Monate sind da durchaus gerechtfertigt... Warst schon ein wenig risky unterwegs just saying... Nächstes Mal bitte mehr aufpassen wenn dir dein Leben wert ist!

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Wenn du deinen Schein schon vor 5 Monaten abgegeben hast, dass läuft das Fahrverbot auch seither. Sinn eins Fahrverbotes ist es ja, einen Menschen für eine festgelegte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist bei dir ja seit geraumer Zeit der Fall.