Urlaub für Krankheit?
Ich war am Montag krank und saß 4h bei der praxis, da sie aber zu voll war habe ich keine Krankschreibung bekommen. Darf mein Ausbilder mich nun zwingen für den Tag Urlaub zu nehmen?
3 Antworten
Ist dein Arbeitgeber denn überhaupt dazu berechtigt schon für den ersten Krankheitstag ein Attest zu fordern (Guck in deinen Arbeitsvertrag, was dazu vereinbart wurde).
Solltest du heute auch noch krank sein, dann kann der Arzt die AU auch um bis zu 3 Tage zurück datieren.
Mir fehlt da gerade der Zusammenhang. Was hat deine Wartezeit beim Arzt mit der Krankschreibung zu tun?
Wenn Du an dem Tag krank warst, bekommst Du eine Krankschreibung.
Ansonsten einfach mal im Ausbildungsvertrag/Betriebsvereinbarung schauen, ab welchem Tag Du eine AU benötigst.
Ich war am Montag krank und saß 4h bei der praxis, da sie aber zu voll war habe ich keine Krankschreibung bekommen
Das hört sich sehr unwahrscheinlich an.
Wer wirklich krank ist, sitzt nicht 4 Std. in einem Wartezimmer.
Ansonsten musst du schauen, ob du am 1. Krankheitstag schon eine Krankmeldung brauchst.