Unübersichtliche Straße geblitzt?
Hallo zusammen,
Ich und mein Kollege wurden heute auf einer 2 spurigen Straße innerorts geblitzt. Da es 23:30 war, waren 30km/h (22-6 Uhr) Ich bin vermutlich mit ca. 50 gefahren.Ich bin durch eine Kreuzung mit einer linkskurve auf eine 4 spurige straße (2+2). Da die Ampeln da schon aus sind musste ich natürlich auf den Verkehr achten und mich ranarbeiten zum Abbiegen. Das 30er Schild war extrem weit oben platziert und dadurch schwer zu erkennen. Dann wurde ich geblitzt. Es war ein sehr helles rotes Licht was bei Nacht echt geblendet hat. Wir haben das 30 er Schild nicht gesehen und sind deswegeb zurüxk gefahren und haben es gesucht. Mal davon abgesehen das es extrem hoch platziert war, wurde es von der Laterne auch geblendet und schwer zu erkennen. Das Blitzer Schild war überhaupt 50m davor und nicht beleuchtet und somit fast unmöglich zu erkennen. Ich bin in der Probezeit aber bekomme vermutlich kein A-Verstoss da es unter 20km/h waren. Würdet ihr mir und meinem Kollegen dennoch aufgrund dieser Umstände empfehlen Widerspruch einzulegen? PS: Im Nachhinein haben wir auch gemerkt, dass mein linker Scheinwerfer nicht funktioniert, kann das konsequenzen haben wenn man es auf dem Blitzer-Foto sieht? + Das Auto ist außerdem nicht auf mich eingetragen (sondern auf meine Mutter)
3 Antworten
Nun,
nachts sind eben die 30km/h vorgeschrieben.
Jedenfalls habt ihr die Strasse bestimmt schon öfters befahren,
und solltet eigentlich ortskundig genug sein.
Wenn ihr beiden "Vollprofis" die Schilder überseht, dann müsste ihr euch
an das zuständige Ordnungsamt wenden.
Was dich aber nicht von deiner möglichen Strafe oder Verwarnung befreit.
Die Bußgeldstelle ist da rigoros, und ist oft nicht "der Beste Freund" des Ordnungsamtes.
Es kommt möglicherweise in Erwähnung, wenn du ein Aufbauseminar besuchen musst.
Das kann man übrigens auch freiwillig machen.
Die Routine ist es, die andere Situationen nicht schnell genug erkennt.
Aber eigentlich sollte das nur bei uns alten senilen Männern so sein.
Hansi
In deinem Fall macht es m.E. keinen Sinn dagegen Einspruch einzulegen da die Lage vor Ort klar zu sein scheint.
An einer unübersichtlichen Stelle mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren spricht nicht unbedingt für dich und lässt sich prinzipiell auch mit §3 der StVO (§3 Geschwindigkeit) weiter erklären.
Die 30-iger Begrenzung hängt auf einer in meinen Augen normalen Höhe, dass kann jetzt aufgrund des Fotos und der Perspektive etwas täuschen, aber es ist beidseitig gut einsehbar angebracht. Das du dich auf den Straßenverkehr konzentriert hast und dich zum Abbiegen vorgetastet hast ist ja erstmal kein Fehler, aber was hindert dich daran im selben Atemzug auch die Verkehrsschilder zu beobachten?
Wenn das Schild durch die Laterne "geblendet" wurde würde ich an der Stelle eher mal schauen ob die Windschutzscheibe womöglich verdreckt ist und dadurch die Sicht einschränkt. Es steht aber auch auf der rechten Fahrbahnseite das selbe Schild welches nicht von der Laterne direkt angeleuchtet wird, also wäre an der Stelle auch dieses Argument eigentlich hinfällig.
Ich kann dich aber schon verstehen und ich will dir hier sicherlich keinen Vortrag halten, aber betrachte das ganze als das, was es ist: Lehrgeld.
Einen Einspruch einzulegen würde in meinen Augen zu nichts führen da die Situation klar gegen dich spricht. Es ist dunkel und unübersichtlich, da dann mit hoher Geschwindigkeit zu fahren ist grundsätzlich keine gute Idee. Zu argumentieren man hätte schlecht gesehen würde die eigene Argumentation sofort zerplatzen lassen und der Grund dafür steht in §3.
Da es sich nur um ein Verwarnungsgeld handeln wird, die unterste Stufe von angedachten Strafen, würde ich keinen Aufstand machen, bezahlen und gut ist.