Was sind die Unterschiede zwischen dem Europaparlament und dem deutschen Bundestag?

6 Antworten

Parlamente sind die demokratisch gewählten Vertretungen des Volkes. Es gibt sie auf nationaler und auf europäischer Ebene: Im Deutschen Bundestag in Berlin und im Europäischen Parlament in Straßburgdiskutieren Abgeordneteüber politische Themen. Das ist nur eine von vielen Gemeinsamkeiten- die ungleichen Zwillinge weisen aber aucheinige Unterschiede auf, wie unser Vergleich beweist...

Parlamente sind die demokratisch gewählten Vertretungen des Volkes. Es gibt sie auf nationaler und auf europäischer Ebene: Im Deutschen Bundestag in Berlin und im Europäischen Parlament in Straßburgdiskutieren Abgeordneteüber politische Themen. Das ist nur eine von vielen Gemeinsamkeiten- die ungleichen Zwillinge weisen aber aucheinige Unterschiede auf, wie unser Vergleich beweist...Europäisches Parlament Ort: Der Sitz des Europäischen Parlaments (EP) befindet sich in Straßburg in Frankreich, nahe der deutschen Grenze. Aber auch im belgischen Brüssel und in Luxemburg wird gearbeitet: Die monatlichen Plenartagungen finden in Straßburg statt. Die Ausschüsse tagen in Brüssel, in Luxemburg sitzt die Verwaltung, das so genannte "Generalsekretariat".

Deutscher Bundestag Ort: Seit 1999 hat der Deutsche Bundestag seinen Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin. 1994 hatten sich die Abgeordneten mehrheitlich für den Umzug von Bonn nach Berlin entschieden.

Europäisches Parlament Wahl: Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der EU alle fünf Jahre gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Seit 1979 werden die Europaabgeordneten von den Bürgern direkt gewählt. Die nächste Wahl steht 2009 ins Haus. Gewählt wird jeweils nach dem nationalen Wahlverfahren: in Deutschland nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts.

Deutscher Bundestag Wahl: Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand 2005 statt. Der Bundestag wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt. Pro Wähler gibt es zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Nach dem Mehrheitswahlrecht ist der Direktkandidat gewählt, der die meisten Erststimmen in einemWahlkreis erhält. Nach dem Verhältniswahlrecht werden die Sitze nach dem Anteil der Stimmen vergeben, die auf die Landeslisten der kandidierenden Parteien entfallen (Zweitstimme).

Europäisches Parlament Abgeordnete: Das Europäische Parlament hat durch eine Übergangsregelung derzeit 785 Sitze. Von der nächsten Legislaturperiode an (2009-2014) soll die Zahl der Mitglieder des EP 736 aber nicht mehr übersteigen. Jeder der derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten ist gemäß seiner Größe mit einer festgelegten Anzahl an Abgeordneten vertreten. Auf Deutschland entfallen 99 Sitze.

Deutscher Bundestag Abgeordnete: Der Deutsche Bundestag hat 598 Sitze. In der 16. Wahlperiode sitzen aber 614 Abgeordnete im Parlament, denn 16 so genannte Überhangmandate entfielen bei der Wahl 2005 auf CDU/CSU und SPD.Überhangmandate treten dann auf, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag entsendet als ihr nach Berechnung der Sitzverteilung zustehen.

Europäisches Parlament Präsident: Der Präsident des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre - also die Hälfte einer Wahlperiode -und kann verlängert werden. Derzeit steht Hans-Gert Pöttering (EVP-ED) an der Spitze des Parlaments.

Deutscher Bundestag Präsident: Der Bundestagspräsident heißt in der 16. Wahlperiode Norbert Lammert (CDU/CSU). Er steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt es nach außen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Er wurde von den Abgeordneten für die Dauer der Wahlperiode gewählt und kannwährend dieser Zeit nicht abgewählt werden.

Europäisches Parlament Gesetzgebung: Das Europäische Parlament teilt sich die Funktion des Gesetzgebers mit dem Rat der Europäischen Union. Je nach Politikbereich gelten verschiedene Verfahren. Das Europäische Parlament darf keine eigenen Gesetzesvorschläge einbringen, kann aber die EU-Kommission auffordern, einen Entwurf vorzulegen.

Deutscher Bundestag Gesetzgebung: Der Bundestag ist der Gesetzgeber auf Bundesebene. Er repräsentiert den politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger. Ohne seine Entscheidung kann kein Bundesgesetz zustande kommen. Er kann selbst Gesetzentwürfe einbringen. Dazu sind mindestens 5 Prozent aller Abgeordneten erforderlich. Grundsätzlich können Gesetzentwürfe durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Parlaments oder durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden.

Europäisches Parlament Kontrolle: Das Europäische Parlament kontrolliert sowohl die EU-Kommission als auch den Rat der Europäischen Union. Es kann Anfragen stellen, Untersuchungsausschüsse einsetzen und ist berechtigt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen - zum Beispiel, wenn Kommission oder Rat bestimmte Entscheidungen nicht treffen. DieseForm der Klage nennt sich "Untätigkeitsklage".

Deutscher Bundestag Kontrolle: Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung. Dazu stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung: von Großen und Kleinen Anfragen der Fraktionen und Aktuellen Stunden über spezielle Kontrollgremien bis hin zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.

Europäisches Parlament Haushalt: Der Haushalt der Europäischen Union wird jährlich von Parlament und Rat gemeinsam verabschiedet. Der Haushaltsplan wird in zwei aufeinander folgenden Lesungen erörtert und erst nach Unterzeichnung durch seinen Präsidenten wirksam. Das Parlament kann den gesamten Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle (COCOBU) des EP überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel.

Deutscher Bundestag Haushalt: Der Bundestag entscheidet über den Staatshaushalt. Ohne seine Zustimmung darf die Regierung keinen Cent ausgeben. Er beschließt den Bundeshaushalt und stellt die Einnahmen und Ausgaben des Staates fest.

Europäisches Parlament Regierungschef: Die Europäische Union hat keinen Regierungschef. Die Europaabgeordneten müssen der Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission wie auch der Zusammensetzung der gesamten EU-Kommission zustimmen. Ein Zehntel der Parlamentarier kann einen Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission stellen.

Deutscher Bundestag Regierungschef: Nach Artikel 67 des Grundgesetzes kann der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitgliedereine Nachfolgerin oder einen Nachfolgerwählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.

Europäisches Parlament Fraktionen: Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalität der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP), sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu Fraktionen. Mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsländer können eine Fraktion bilden. Zurzeit gibt es acht Fraktionen: Europäische Volkspartei und europäische Demokraten, EVP-ED (277 Sitze); Sozialdemokraten, SPE (218 Sitze); Allianz der Liberalen und Demokraten, ALDE (106 Sitze); Europa der Nationen, (UEN (44 Sitze); Grüne/EFA (42 Sitze); Vereinigte Linke, GUE/NGI (41 Sitze); Unabhängigkeit/Demokratie, IND/DEM (23 Sitze); Identität, Tradition, Souveränität, ITS (20 Sitze); 14 EP-Abgeordnete sind fraktionslos.

Deutscher Bundestag Fraktionen: Mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten können eine Fraktion bilden. In der 16. Wahlperiode gibt es fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag: CDU/CSU (225 Sitze), SPD (222 Sitze), FDP (61 Sitze), Die Linke. (53 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (51 Sitze). Zwei Abgeordnete sind fraktionslos.

Europäisches Parlament Ausschüsse: Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Ausschüssen. In der laufenden 6. Wahlperiode des EP wurden 20 ständige Ausschüsse eingesetzt. Nichtständige Ausschüsse werden bei Bedarf gebildet.

Deutscher Bundestag Ausschüsse: DerDeutsche Bundestag hat in der 16. Wahlperiode 22 ständige Ausschüsse eingerichtet. Einige sind vom Grundgesetz fest vorgeschrieben - so der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, der Verteidigungs- und der Petitionsausschuss. Sie entsprechen in der Regel den Geschäftsbereichen der Ministerien.

bitmap  22.09.2010, 01:02

@Hoffy18

(12) Die Urheberrechte sind zu achten. Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die die Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen Bilder, Videos und Texte, hierbei ist das Urheberrechtsgesetz zu beachten.

http://www.gutefrage.net/policy


In Kurzfassung: Wenn du irgendwo was abkopierst, dann gib hier bitte auch die Quelle dafür an.

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das parlament der EU nennt sich europaparlament -- hier ist eine seite dazu. alle mitgliedsländer sind gem. ihren einwohnerzahlen darin vertreten.

im deutschen bundestag sind die abgeordneten aus deutschland gem. ihres stimmenanteils bei der bundestagswahl verteten plus 299 direktabgeordnete, die ihren wahlkreis gewonnen haben -- sie bestimmen die richtlinien der deutschen politik http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament

Federvieh  10.09.2010, 13:31

„gem. ihren einwohnerzahlen“

... allerdings nicht proportional. Die Wähler in den großen Ländern haben weniger Einfluss als die in den kleinen. Ein deutscher Abgeordneter vertritt z.B. über zwölfmal so viele Einwohner wie ein maltesischer.

In der Sprache des BVerfG heißt das:

„Es [das EP] ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht gleichheitsgerecht gewählt und nicht zu politischen Leitentscheidungen berufen.“

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Kaum Unterschiede! Da wird gezahlt und geschwätzt! alles ohne Ende! Europa für EU und BRD- Parlament nur für BRD!

Das europäische Parlament hat weniger Macht, da sie Gesetze nur mit dem Ministerat erlassen dürfen und sich auch das Haushaltsrecht teilen

Edit: Oh, ich seh grad, dass die Frage schon 2 Jahre her ist.

Das sagen doch schon die Namen oder? Die einen versuchen ihr Glück im Bund (also Deutschland) und die anderen in Europa... Einfach beides mal bei Wiki eingeben!