Unterschied zwischen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme

Die nächste Erbschuld der Deutschen - (Freizeit, Recht, Politik)

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§ 331 StGB - Vorteilsannahme

( 1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

§ 332 StGB - Bestechlichkeit

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

  1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,

    1. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen. >

Der Unterschied zwischen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit besteht darin, dass der Amtsträger bei der Vorteilsnahme durch die Ausführung der Tätigkeit, für die er bezahlt wurde nicht gegen seine Dienstpflichten verstößt, die Diensthandlung an sich also rechtmäßig erfolgte. Bei der Bestechlichkeit ist die durchgeführte Tätigkeit hingegen pflichtwidrig, d.h. der Amtsträger wäre an sich gar nicht berechtigt gewesen, in der bezahlten Weise zu handeln. Insofern ist die Vorteilsnahme natürlich die "mildere" Form der Korruption, was sich ja auch im Strafmaß widerspiegelt.

Kurzum: Nochmal:

Vorteilsannahme: Amtsträger verstößt durch die bezahlte Handlung nicht gegen seine Dienstpflichten.

Bestechlichkeit: Amtsträger verstößt durch die bezahlte Handlung gegen seine Dienstpflichten.

FrauFred 
Fragesteller
 09.03.2012, 13:50

Wenn das so ist, dann sollte man doch im Fall Wulff von Bestechlichkeit sprechen.

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Laut Gesetz besteht Vorteilsnahme dann, wenn "Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt" (http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html).

Bestechlichkeit hingegen ist: "Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde" (§334 StGB)

Vorteilsnahme ist demnach, wenn man, wie der Name schon sagt, Vorteile, die einem angeboten werden annimmt. Bestechung hingegen ist, wenn man für diese Vorteile eine Gegenleistung erbringt.

So würde ich mir das erklären, bin aber kein Anwalt

Morgrain  09.03.2012, 13:31

Siehe meine Antwort unten... ;-)

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Wenn ich Dich zum Essen einlade und erwarte dass Du mir als Frisör dafür gratis die Haare schneidest, ist dies Vorteilsnahme.

Ich ich dir sage, dass ich dich zum Essen einlade wenn Du mir kostenlos die die Haare schneidest und du es annimmst ist dies Bestechlichkeit.

Die Vorteilnahme** weckt** Erwartungen und Gegenleistungen, die Bestechlichkeit fordert eine Leistung gegen Geld oder andere Leistungen.

Du weist nicht wo der Unterschied liegt und was das alles zu bedeuten hat, aber Herrn Wulff zwielichtig bezeichnen und nicht zu wissen warum eigentlich, ist auch nicht die feine Art. Noch sind alles Vermutungen und Anschuldigungen und die Staatsanwaltschaft ist am Ermitteln.

FrauFred 
Fragesteller
 09.03.2012, 18:11

Nein ist klar, der hat ´ne schneeweiße Weste. Bist Du dumm? Soll nicht beleidigend sein, ist eine ehrliche Frage.

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kaiserin02  10.03.2012, 11:53
@FrauFred

Auf Deine Frage, nein, ich bin nicht dumm, parteilos und ich habe auch nicht gesagt, dass er eine schneeweiße Weste hat. Aber noch gilt die Unschuldsvermutung. Als er damals bei seinen Freunden übernachtet hat oder den günstigen Kredit genommen hat (was nebenbei bemerkt jeder normale Bürger tun würde), da hat kein Hahn danach gekräht, war alles i.O. Und noch untersucht die Staatsanwaltschaft, ob er gegen irgendein Gesetz wirklich verstoßen hat, was ja immer noch nicht bewiesen ist (was nicht heißen soll, dass sie vielleicht etwas finden). Es war eine geplante Hexenjagd, Du solltest nicht vergessen, dass bald Wahlen sind. Auch seinen Anruf bei Bild kann ich menschlich nachvollziehen. Journalisten wühlen überall wenn sie nach etwas suchen, sie belästigen Nachbarn, Freunde, Verwandte, Bekannte bis zum geht nicht mehr (z. B. erzählte Otto Rehagel mal bei einer internen Veranstaltung, dass die Journalisten sogar seinen ganzen Müll durchwühlen und die Nachbarn katastrophal nerven und belästigen, um an "geheime" Informationen zu kommen). Und dass einem Menschen dann mal die Nerven durchgehen, ist für mich (und nicht nur für mich) völlig verständlich. Ich möchte den Politiker sehen, der wirklich eine blütenreine Weste hat, da hat bestimmt schon mancher, im guten Glauben alles richtig zu machen, doch etwas begangen, was mit dem Gesetz in Konflikt steht. Diese Meinungsmache der Medien kann ich nicht gutheißen und verstehen. Und ich kenne sehr viele Menschen, die das genau so sehen. Auch sollte man andere Meinungen zu einem Thema gelten lassen.

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