Unter welchen Umständen kann ein abgeschlossenes Strafverfahren wieder aufgenommen werden?

4 Antworten

Nichts. Dann hat die Sta. nicht genug ermittelt Pech für die Sta. und Glück für den Beschuldigten.

Ansonsten steht alles hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

Solange der Angeklagte nicht nachträglich gesteht oder ein Gutachter bestochen wurde ist hier Ende Gelände.

GF hat lediglich die Frage aber keinen Text dazu angezeigt, natürlich stimmt die Antwort nicht wenn man den Text dazu in Betracht zieht. Für technische Fehler am Smartphone bin aber ich nicht verantwortlich.

Insofern erfolgt die Korrektur.

Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.

http://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/50-recht-wegen-derselben-straftat-nicht-zweimal-strafrechtlich-verfolgt-oder

Es kann wieder aufgenommen werden wenn etwas belastendes nachträglich gefunden z.b jemand überfährt einen und im Nachhinein kommt raus das er betrunken war oder ein Video Beweismittel wurde nachträglich gesichert

NonNam  28.04.2024, 06:59

Mhhh. Das geht zum Glück so nicht.

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In den in § 362 Nr. 1 - 4 StPO bezeichneten Fällen.