Unfall während der Probezeit. Was passiert jetzt?

4 Antworten

Ein Monat ist für deutsche Behörden kein Zeitraum.

Die Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit selbst beträgt hier drei Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Erst mal kommt ein Anhörungsbogen, der Unterbricht die Verjährung und lässt sie von vorne beginnen (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i.V:m. Abs. 3 Satz 1 OWiG). Dann kommt irgendwann ein Bußgeldbescheid über 120 € (vermutlich TBNR 108601 oder 108607; 34 Bkat) und 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG). Im FAER wird ein Punkt eingetragen (Anlage 13 Nr. 3.2.5 FeV).

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2. 1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

MarcelInspiring  24.01.2022, 03:23

Richtig: die Verjährungsfrist kann innerhalb des noch geltenden Zeitraums mit einem Schrieb von der Behörde unterbrochen werden. Jedoch ist der Zeitraum rum, und die Verjährungsfrist ist eingetreten. Sollte nach der Verjährungsfrist (je nach Fall) Angabe von 6 Monate (im durchschn.) ein Schreiben bei dem Täter angekommen sein, so kann man das Schreiben ignorieren, sollte aber zur Wahrnehmung des eigenen Rechts, die Behörde auf die Verjährung mit dem Paragraphen: §34 a ) „die festgesetzte Geldbuße darf aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht mehr vollstreckt werden, sofern die Verjährung abgelaufen ist“.

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Answer1234567  24.01.2022, 03:29
@MarcelInspiring
Jedoch ist der Zeitraum rum, und die Verjährungsfrist ist eingetreten.

Also entweder hast du eine andere Frage gelesen als ich... Oder deine Glaskugel ist besser als meine.

Wie kommst du darauf, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen sei? Ich kann der Fragestellung lediglich entnehmen, dass "mehr als ein Monat" seit dem Tatzeitpunkt vergangen ist. Von "mehr als drei Monate" habe ich bislang nichts gelesen.

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MarcelInspiring  25.01.2022, 00:54
@Answer1234567

Wie ich schon sagte; „verschiedenen Fällen“ wird es anders der Fall sein. Je nach Schwerpunkt der Tat.

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da wird noch was kommen, verlass dich drauf.

stell dich schon mal auf die Probezeitverlängerung und ASF ein.

kostet dich ca. 150€ https://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/

Du wirst eine Probezeitverlängerung bekommen, der Brief hierzu wird noch kommen. Die Behörden sind bedingt durch u.a. "Corona" stark überlastet, da dauert es manchmal im Verwaltungsablauf. Geduld. Mach auf jeden Fall das Aufbauseminar, dann hast du das schon mal von der Backe und bist auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BumsBiene94  24.01.2022, 02:36

warum aufbauseminar machen, wenn sie nicht sicher weiss das sie es machen muss? das kostet und ist für junge menschen gutes geld

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HierDieAntwort1  24.01.2022, 02:39
@BumsBiene94

Wenn man innerhalb der Probezeit "Sch...e baut" , dann muß man derart Seminar besuchen, daß schreibt einem die Führerscheinstelle nämlich vor.

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BumsBiene94  24.01.2022, 02:40
@HierDieAntwort1

eben nicht direkt. du kannst zum beispiel auch geblitzt werden ohne ein seminar machen zu müssen, ich glaube sogar erst ab 21km/h zu schnell muss man das machen.

erst warten was das amt schreibt bevor man ein paar hundert euro verbrennt.

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BumsBiene94  24.01.2022, 02:47
@HierDieAntwort1

und auch sowas wird in A und B Verstoße unterteilt. bei einem unfall während er betrunken ist wäre es zum beipiel ein a verstoß, aber pauschal kann man das nicht sagen. auf jeden fall heisst unfall, egal ob schuldig oder nicht, nicht direkt das er ein aufbauseminar machen muss.

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HierDieAntwort1  24.01.2022, 02:48
@BumsBiene94

Hör zu du Knall Erbse, er wird ein AS machen müssen, ob es dir nun passt oder eben nicht, du Knochen.

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BumsBiene94  24.01.2022, 02:51
@HierDieAntwort1

wenn man keine vernünftigen argumente mehr hat, muss man halt mit solchen aussagen kommen... xD

mein kleiner bruder hat während der probezeit einen unfall gehabt an dem er schuld war, komischerweise musste er kein aufbauseminar besuchen...? das ganze ist erst 2 jahre her, ich denke nicht das sich das ganze seit dem stark geändert hat.

du möchtegern internetrambo :p

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DietmarBakel  24.01.2022, 03:05
@HierDieAntwort1

Füße stillhalten. In zwei Monaten ohne Post ist die Sache verjährt. Das ist coronabedingt heutzutage häufig der Fall.

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Answer1234567  24.01.2022, 03:18
@BumsBiene94

Die Einstufung richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß. Vorfahrtverstöße im Bußgeldbereich sind grundsätzlich A-Verstöße (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2. 1 FeV), damit folgt auch zwingend ein Aufbauseminar.

Hier bliebe dem FS nur, auf die Verjährung zu hoffen. Da die Zusendung eines Anhörungsbogens bereits genügt, um die Verjährung von vorne beginnen zu lassen, ist diese aber nicht sehr wahrscheinlich.

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Hi, Wenn man einen Unfall durch Missachtung der Vorfahrt verursacht, gibt das normalerweise eine Geldbuße, Punkte und ist ein Probezeitverstoß.

Wurde die Polizei zum Unfall gerufen? Was sagten die?


MrBommel 
Fragesteller
 28.01.2022, 02:03

Ja die Polizei war da. Leider konnte mir vor Ort keiner sagen was jetzt kommt :/

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