Unfall beim überholen eines Busses an der Haltestelle - wer ist Schuld!?
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt.
Der Bus ist rechts-blinkend (kein Warnlicht) an die Haltestelle heran gefahren. Es waren ca. 4 Autos hinter diesem. Auto "A" befand sich an zweiter Stelle und hat erkannt, dass genug Platz (> 7m) auf der Gegenfahrbahn war zum überholen.
Nun ist es so, dass just in diesem Moment des Überholvorgangs (Blinker, Seitenspiegel, Schulterblick, Anfahren) sich Auto "B", welches an 4 Stelle lag neben Auto "A" gerast (> 50 km/h) hat und Auto "A" erwische Auto "B" voll an der Seite (Beifahrerseite).
Die Polizei hat darauf hin klargestellt, dass Auto "A" Unfallschuldner sei. Das hat wohl damit zu tun, weil Auto "B" (schneller als 50km/h) natürlich als erstes den Überholvorgang angesetzt hatte.
Wie dem auch Sei, hat Auto "A" nicht die Möglichkeit auf Teilschuld zu klagen?
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Nach recherche hätte mit "Schritt" Geschwindigkeit überholt werden müssen, da Passagiere aus dem Bus und in den Bus gestiegen sind.
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Eine unklare Verkehrslage, bei der nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Überholen unzulässig ist, liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist.
Evtl. habt Ihr Ideen und Anregungen?
Viele Grüße Watti
4 Antworten
Wie dem auch Sei, hat Auto "A" nicht die Möglichkeit auf Teilschuld zu klagen?
Die Meinung von Polizisten am Unfallort ist nicht maßgeblich. Die Frage von Schuld, Teilschuld oder keine Schuld hat im Zweifel ein Gericht zu klären. Solche Verfahren werden in der Regel auch von Versicherungen angeschoben, wenn diese nicht bereit sind, die entstandenen Schäden voll zu übernehmen.
Die Polizisten haben natürlich noch die Anzeigen wegen der Verkehrsverstöße zu bearbeiten. Dabei geht es aber nicht um Verschuldungsquoten, sondern darum, wer auf welche Weise und mit welchen Folgen gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat.
Sollte Dir als Fahrer von A eine Anzeige zugestellt werden, solltest Du diese mit Hilfe eines Rechtsanwalts prüfen lassen und ggf. Einspruch einlegen.
Deine Meinung zum Unfallhergang solltest Du ebenfalls mit einem Rechtsanwalt besprechen, der ggf. zusammen mit Deiner Versicherung entweder entsprechenden Schadensersatz vom Verursacher fordern wird oder aber eine entsprechende Forderung des Fahrers von B abwehren kann. Vermutlich kommt es am Ende zu einem Gerichtsverfahren und dort spielt natürlich alles eine Rolle und die Polizisten werden als Zeugen gehört, genauso, wie alle anderen, die zu dem Unfallhergang was beitragen können. Der Richter wird dann schon zu einem Urteil kommen, das meiner Meinung nach sicher nicht die Schuld nur auf einer Seite sehen wird.
Ich sehe Auto A als Hauptschuldigen. Auto B kann vielleicht noch eine Teilschuld aufgebrummt bekommen. Ich würde aus dem Bauch heraus zu 70/30 tendieren
Auto A hat Schuld. Die Umstaende spielen keine Rolle.
Ursächlich
Aber nicht nur Auto A. Der Fahrer von B hätte ebenfalls erkennen müssen, dass vor ihm weitere Fahrzeuge sind, die ebenfalls die Absicht haben könnten, zum Überholen auszuscheren, auch wenn sie es vielleicht bis dahin noch nicht angezeigt haben.
Ich denke, in so einem Fall wird ein Gericht nicht von einer klaren Verkehrslage ausgehen. Weder für A noch für B. Beide sind schuld und beide werden einen Teil der Schuld angelastet bekommen.
Hätte Auto "B" bei der vorher schon dagewesenen "unklaren Verkehrslage" nicht zum Überholvorgang angesetzt bzw. wäre Schrittgeschwindigkeit gefahren wäre es doch nicht zum Unfall gekommen?
Wie kann ein Unfall vor einer unklaren Verkehrslage sein?
Die Verkehrslage war unklar als Auto "B" zum Überholmanöver angesetzt hat und dann fand der eigentliche Unfall statt.
Wartende PKW's hinter einem Bus sowie aussteigende und einsteigende Passagiere stellen in einer solchen Situation keine unklare Verkehrslage dar?
Meine Frau war in einer ähnlichen Situation (sie vorne, Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick, Blinker, raus - von hinten kam einer schneller heran und es knallte).
Beide Unfallteilnehmer bekamen eine Teilschuld und mussten 50% des Schadens des anderen übernehmen.
Hier bei dir mit der zusätzlichen Einschränkung, dass nur Schrittgeschwindigkeit hätte gefahren werden dürfen, würde ich vermuten, dass der Schuldanteil zu Lasten B verschoben wird.
Aber ganz schuldfrei geht A wohl nicht aus.
Schrittgeschwindigkeit ist nur neben dem Bus verlangt. Der Überholvorgang aus Sicht des B hätte so ablaufen müssen:
Beschleunigung und höheres Tempo (max 50 km/h) bis auf Höhe des ersten Fahrzeugs hinter dem Bus und dann abruptes Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit, sodass B neben dem Bus vorschriftsmäßig fährt.
nochmal, waere Auto A stehen geblieben haette es keinen Unfall gegeben. Auto A steht in der Pflicht vor dem überholen auf die Verkehrssitaution zu achten.