Unfähre Abwahl als Klassensprecher?

9 Antworten

Es gibt keine rechtliche Grundlage

Eigentlich könnten die Klassensprecher auch einfach von der Lehrerin festgelegt werden

wuff1959  16.02.2012, 16:48

absolut falsch!

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ohne bundesland und schulart kann ich dir nicht weiter helfen!

Rolink 
Fragesteller
 16.02.2012, 16:38

Sie geht in die 6. Kl. eines Gymnasiums in Niedersachsen.

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Verbucht es als lehrreichen praktischen Einstieg in die Welt von Politik und Lobbyismus. ;-)

Ruud22  16.02.2012, 16:40

geniale Antwort, welche leider 100% zutrifft.

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SophieViktoria4  18.08.2015, 19:57
@Ruud22

Na ja, Lieblingssatz meines Klassenlehrers:"Das Leben ist ungerecht und Schule bereitet darauf vor."

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hier findest du die gesetzlichen grundlagen ganz detailliert!

http://www.schure.de/2241001/77.htm

wie du darauf reagiert, das muss vor allem das verhältnis zu klassleitung und schulleiter bestimmen

Rolink 
Fragesteller
 16.02.2012, 17:03

Ja. Diesen §75 haben wir auch gefunden. Aber gilt dieser nicht nur für den Schülerrat und nicht für die Klassensprecherwahl? Oder ist das das Gleiche?

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