Umschreibung oder Wiederzulassung?

1 Antwort

Ummeldung:
Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein anderen KFZ-Zulassungsgebiet oder das Fahrzeug wechselt den Halter/Besitzer. Es muß auf den neuen Halter umgemeldet oder an dem neuen Wohnsitz angemeldet werden. Das KFZ bekommt ein neues Kennzeichen.

Umschreibung:
Sie ziehen um - innerhalb des zuständigen Zulassungsgebietes oder das Fahrzeug wechselt den Halter im gleichen Zulassungsgebiet. Das Fahrzeug muß auf den neuen Wohnsitz oder den neuen Halter umgeschrieben werden. Dabei behält das Fahrzeug sein altes Kennzeichen.

Wiederzulassung:
Sie waren und sind noch immer Eigentümer des Fahrzeuges. Das Fahrzeug darf max. sieben Jahre abgemeldet gewesen sein. Am Tag der Wiederzulassung müssen eine gültige Versicherung und ein gültiger TÜV vorliegen.