Umsatzsteuer-ID auf Rechnungen angeben zwingend?
Hallo!
Ich verkaufe mit meiner Firma keine Waren, sodass ich auch selber nie Rechnungen an Kunden ausstellen muss. Ich kaufe lediglich nur bei anderen Firmen ein. Nun habe ich vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID ausgestellt bekommen, die man auf Rechnungen angeben lassen kann.
Nach Überprüfung habe ich festgestellt, dass man bei fast allen Dienstleistern seine eigene Umsatzsteuer-ID als Kunde nicht angeben kann. Bringt mir das Nachteile, wenn ich beim Einkauf die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen möchte?
Viele Grüße
1 Antwort
Sehr wirr was Du da schreibst.
Also, Du verkaufst nichts, sondern Du kaufst nur ein. Dann hast Du doch gar keine Firma!
Wenn Du eine USt-ID bekommen hast dann hast Du die auch beantragt. Evtl. mit einem Kreuz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Würdest Du Rechnungen ausstellen, dann müsstest Du dort auch entweder Deine Steuernummer angeben, oder wahlweise die USt-ID-Nr.
Was meinst Du damit, dass man die USt-ID nicht bei anderen Dienstleistern angeben kannst? Fallen die Dir ins Wort, wenn Du sie nennst? Nur Leistungserbringer in anderen EU-Staaten bräuchten Deine USt-ID-Nr., allerdings auch nur dann, wenn Du selber unternehmerisch tätig wärst.