Überweisung doppelt ausgeführt?

4 Antworten

entgegen vieler Meinungen kannst Du auch eine Überweisung (die bereits ausgeführt wurde) zurückholen. Dafür gibt es entsprechende Voraussetzungen die Du bei Deiner Bank erfragen solltest (oder auf er Website nachlesen).

Wurde die Überweisung noch nicht ausgeführt oder auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, kannst Du sie sogar problemlos zurückholen.

Aber ganz fix an die Bank wenden!


webya  05.09.2017, 22:10

und das kostet. Außerdem darf sie beim Empfänger noch nicht gutgeschrieben worden sein. 

In Zeiten der heutigen Technik geht das sehr schnell. 

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Esskah  05.09.2017, 22:13
@webya

und das kostet. Außerdem darf sie beim Empfänger noch nicht gutgeschrieben worden sein.

Und genau das ist nicht (ganz) richtig, dazu habe ich (vorallem hier) schon heiße Diskussionen geführt. Der Empfänger müsste es herausgeben.

Dass es Gebühren kostet ist korrekt, allerdings besser als wenn die Überweisung doppelt ausgeführt wäre und das Geld dann futsch ist (natürlich abhängig vom Überweisungsbetrag)

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webya  05.09.2017, 22:30
@Esskah

Natürlich muss der Empfänger das Geld heraus geben. Er hat sich sonst unberechtigt bereichert. 

In der Regel kostet es 15€.  

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Esskah  05.09.2017, 22:36
@webya

damit meinte ich, dass es auch geht wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde. Dann ist allerdings das Einverständnis des Empfängers nötig.

Meine Bank verlangt 10 € Inland, 30 € Auslandsüberweisung

Der Herausgabeanspruch begründet sich zivilrechtlich. Wobei der Nachweis dann das Problem wäre, denn die Überweisung erfolgte ja freiwillig - tut hier aber nichts zu Sache.

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Wenn du dich beeilst kannst du das so machen. Die Überweisung wird dann zwar nicht storniert, aber mangels Deckung dann nicht ausgeführt.


Esskah  05.09.2017, 22:06

entschuldige bitte, aber das so pauschal zu beantworten ist Blödsinn. Es wäre möglich, dass der FS über einen Dispokredit verfügt, dann würde die Überweisung dennoch ausgeführt. Zudem hängt es von den Zeiträumen ab ob er es überhaupt schafft, denn das Abheben muss bereits vor dem Ausführen der Überweisung verbucht sein damit dieser Schritt erfolgreich ist. Dann kann er aber auch die Überweisung einfach stornieren weil sie noch nicht ausgeführt wurde.

Wenn er Geld weit über den Verfügungsrahmen abhebt bzw. den Dispokredit ausreizt, dann fallen dafür massive Zinsen an.

Dein "Ratschlag" hätte zumindest den Zusatz "aber keinesfalls zu empfehlen" tragen sollen.

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AlterHaudegen75  05.09.2017, 22:23
@Esskah

Grundsätzlich bin ich da ganz bei dir, und gebe dir da in jeder Hinsicht absolut recht. Allerdings war es von mir kein direkter Ratschlag, sondern bin "nur" auf seine Frage eingegangen. Unterstellt habe ich ihm jetzt einfach mal das er kein Dispositionskredit bei seiner Bank oder Sparkasse hat, und auch sonst das Konto nicht überziehen kann. Und dann ist es natürlich möglich so vorzugehen, kein Guthaben keine Überweisung, wenngleich es da bestimmt noch einen anderen Weg gäbe. 

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Esskah  05.09.2017, 22:38
@AlterHaudegen75

na dann haben wir uns ja wieder alle lieb ;-)

Wenngleich das Vorhaben bei heutiger Technik/Geschwindigkeit sicher schwierig wäre

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AlterHaudegen75  05.09.2017, 22:52
@Esskah

Naüüüüüürlich haben wir das. Wenn der Fragesteller das dann wirklich in die Tat umsetzen möchte, dann muß er schon hurtig in die Socken kommen. Nicht ohne Grund schrieb ich das er sich beeilen muß.

Vielleicht wäre ja ein kurzer Anruf bei der Hotline der Bank oder Sparkasse, so sie denn eine haben, schneller und besser.

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Du musst die Überweisung stornieren. Dafür muss man zur Bank gehen und dem Mitarbeiter erklären wieso/weshalb..

Falls sie noch nicht ausgeführt wurde.

Wie hoch ist die Summe?