Übernimmt die Krankenkasse einen Transport mit dem Krankenwagen?

9 Antworten

Die Zuzahlung beträgt 10 bis 20 Euro, wenn der Transport durch einen Notfall verursacht wurde.

Hallo,

die Krankenkasse zahlt die gesamten Kosten bis auf 10 Euro Zuzahlung je einfache Fahrt (20 Euro bei Hin- und Rückfahrt). Auch Kinder haben diese Zuzahlung zu leisten. § 60 SGB V

Voraussetzung ist:

  • dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse erforderlich ist (in der Pflegeversicherung werden keine Transportkosten übernommen)

  • dass der Arzt die Notwendigkeit bestätigt hat ("Verordnung einer Krankenbeförderung") Für den Arzt gelten hierbei folgende Regelungen:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf

Gruß

RHW

Es gibt einige wenige Ausnahmen, die die Krankenkasse nicht oder wenn dann nur nach vorheriger genehmigung bezahlt wie z.b.: *ambulante Bahandlung bei einem Arzt oder in einer Klinik *Transport von Pflegebedürftigen in oder aus einer Einrichtung für Kurzzeitpflege (z.b. wenn die Familienangehörigen mal in den urlaub fahren)

Bei einem Notfallmäßigen oder sonstigen medizinisch indizierten Einsatz (z.b. eine einweisung eines Arztes in eine Klinik) zahlt der Patient eine Selbstbeteiligung von 10 Euro an die Krankenkasse. (Also nicht in bar an an den Rettungsdienst)

BlackCloud  08.10.2010, 15:54

Ergänzung: bei einem Transport mit dem Krankenwagen gehen die 10€ an das Transportunternehmen.

garfield0383  08.10.2010, 18:35
@BlackCloud

Bei welchem Transportunternehmen ist das denn so?

BlackCloud  08.10.2010, 19:42
@garfield0383

Bei jedem? Die Eigenanteilsrechnungen werden vom Unternehmen verschickt und gehen auch auf das Konto von dem Unternehmen.

Bei einem Transport mit einem Rettungswagen hingegen bekommt man die Eigenanteilsrechnung von der Krankenkasse.

garfield0383  08.10.2010, 19:44
@BlackCloud

Also wir ham bisher die Rechnngen immer NUR an die Kassen geschickt....soweit ich das weis

BlackCloud  08.10.2010, 20:11
@garfield0383

Jo, machen wir auch, aber dann bekommen wir ein Absetzungsschreiben von den Kassen bezüglich des Eigenanteils, das müssen wir dann umbuchen auf den Patienten selbst, der kriegt dann die Rechnung.

Du zahlst die 10 Euro Zuzahlung, den Transport mit dem Rettungs- oder Krankenwagen selbst übernimmt aber in aller Regel die Krankenkasse.

Chris112  08.10.2010, 19:53

Auch bei einem C2 Intox?

BlackCloud  08.10.2010, 20:10
@Chris112

Ja, auch da ... eigtl nicht gerechtfertigt -.-

Chris112  08.10.2010, 20:18
@BlackCloud

Danke für die Antwort. Ja, das stimmt schon ...

Reiswaffel87  08.10.2010, 22:53
@Chris112

Ja, auch denn wird der Transport in aller Regel übernommen. Wie BlackCloud schon sagte: Eigentlich zu Unrecht. Es kann aber durchaus vorkommen, dass die Krankenkasse sich das Geld vom Versicherten zurückholt, wenn dieser den Einsatz selbst wider besseren Wissens verursacht hat.

Nun ich habe eine Zuzahlungsbefreiung und muss nichts dafür bezahlen. Ich glaube diese Zuzahlung gibt es auch nicht mehr oder? 

Jedenfalls nehme ich oft den Krankentransportdienst in Anspruch und es funktioniert immer alles gut. 

Die längste Strecke wo ich mit denen mit gefahren bin war etwas über 100km, ein weg. 

Wie gesagt dazu zahlen musste ich noch nie was. Egal ob Kurz- oder Langstrecke.