3 Antworten
Hier fehlt die Aufgabenstellung. Wie lautet diese?
Ich würde prüfen, ob es das JArbSchG erlaubt, dass die Jugendliche vor der Berufsschule noch in den Betrieb muss (Dienstag), und wie es um die Arbeitszeit am Mittwoch steht. Wenn die mal nicht zu lang ist.
Am besten erstmal schauen, ob §1 und §2 hier gelten, also ob das für Denise gilt. Müsste eigentlich der Fall sein, aber trotzdem wichtig, zu erwähnen, damit dein Lehrer sieht, dass du daran gedacht hast.
Der eigentlich wichtige Paragraph ist §8 Absatz 1. Der lautet "Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden."
Du musst nun also zusammenrechnen und schauen, ob die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden überschreitet. Wenn ja, ist der Dienstplan so nicht richtig bzw. der Dienstplan würde gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
wo ist dein Problem?
meinst dass du vor der Schule noch zur Arbeit must?? ja, must du
nur der 1. Schultag wird voll angerechnet.
was noch vergessen wurde, Pausen sind keine Arbeitszeiten; nicht erwähnt.
da sind Tage mit fast 10 Std.
es gilt, nicht mehr wie 40 Std/Woche bei 5 Tagen