TÜV Assistenzsysteme

4 Antworten

Hallo!

  • Das ist nicht so einfach zu beantworten und kann je Modell verschieden sein.
  • Eine Faustregel: Ist das Assistenzsystem serienmässig verbaut und zählt zur Grundausstattung des Fahrzeugs, dann wird es bei der Prüfung miteinbezogen werden und muss ordnungsgemäss funktionieren.
  • Ist es eine sicherheitsrelevante Zusatausstattung, dann muss sie auch funktionieren.

LG Bernd

Die Systeme, die ein Auto hat, müssen funktionieren! Man kann den TÜV auch bestehen, wenn nicht wichtige "Teile" funktionieren. Z.B kennzeichenlicht defekt. Im Bericht steht denn: tüv bestanden, kleine Mängel ... Man darf auch nicht die unterschiedliche Autos miteinander vergleichen. Ein Golf 2 hat z.B. Nicht viel: kein Abs ..., aber bei ein Auto was abs hat, da muss es auch funktionieren. Was man nicht hat, kann auch nicht kaputt gehen bzw. nicht reparieren!!!

Ja, Alle Extras müssen Funktionieren. Damit werden viele Modelle von unseren Straßen verschwinden.

hans1900  02.01.2015, 21:25

Quatsch, ja, alle Extras müssen funktionieren. Aber wenn z.B. ein Oldtimer "alle Extras" nicht hat, denn können die auch nicht funktionieren bzw, kaputt werden!!! Deswegen werden nicht viel autos verschwinden

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hans1900  02.01.2015, 21:27

Quatsch, ja, alle Extras müssen funktionieren. Aber wenn z.B. ein Oldtimer "alle Extras" nicht hat, denn können die auch nicht, nicht funktionieren bzw, kaputt werden!!! Deswegen werden nicht viel autos verschwinden


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Im prinzip schon ,alles was am Auto ist muss funktionieren,ob und was da eventuell ausgenommen ist weiss ich auch nicht ...Lg. Andreas