Trotz Zwangsstörung eine Ausbildung?

2 Antworten

Also der Betriebsarzt unterliegt genau wie allen anderen Ärzten ebenso der Schweigepflicht. Auch vor deinem Arbeitgeber. Er muss nur den Eindruck darüber haben das du arbeitsfähig bist.

Zudem kommt es darauf an welchen Beruf du erlernen willst und was für eine Zwangsstörung du hast.

Welche Beruf wirst du denn erlernen?

Je nach Beruf könnte es natürlich problematisch werden.