2 Antworten

Ja, kann ich verstehn. So sieht nun mal die Rechtslage aus und das gilt genauso für die Polizei als auch selbsternannte Hilfssheriffs wie dieser Vlogger. Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist und der Fahrer behauptet nicht gefahren zu sein, dann lässt sich der Schuldige nicht ermitteln. Ganz einfach.

Im Übrigen ist solches Dashcam Vlogging meiner Meinung nach noch nichtmal erlaubt. (DSGVO)

Schulzefa 
Fragesteller
 20.03.2024, 21:30

Ist ist nur seltsam das Leute bei weniger schlimmen Straftaten Verdacht häufig in Untersuchungshaft kommen mit der Begründung Flucht verdunglungsgefahr oder wiederholungsgefahr

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So ist aber die Rechtslage. Bei solchen Delikten musst Du das dem Fahrer nachweisen. Das Video zeigt zwar eine Ordnungswidrigkeit (oder vielleicht schon eine Straftat) - nicht aber, wer diese begangen hat. Dass man den Halter kennt, reicht nicht.

Schulzefa 
Fragesteller
 20.03.2024, 21:42

ist nur seltsam das Leute bei weniger schlimmen Straftaten Verdacht häufig in Untersuchungshaft kommen mit der Begründung Flucht verdunglungsgefahr oder wiederholungsgefahr

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