Trotz Infektionsschutzgesetz muss ich arbeiten?
Also Ich arbeite in der Gastronomie als Barista und wurde mit Magen-Darm-Grippe krank.
Laut der Belehrung die ich hinter mir hatte darf ich nicht arbeiten in dem Zustand und müsste ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Da mein Arbeitgeber dies wohl aber nicht Grund genug war und ich weiterhin Kunden bedienen soll, mit der Gefahr sie anzustecken oder bestenfalls gleich anzukotzen, bin ich selber zum Arzt gegangen und wurde dann einige wenige Tage krank geschrieben, weil mein Hausarzt keine Beschäftigungsverbote verteilt und dies von meinem Arbeitgeber kommen soll.
Ich werde wieder zum Arzt gehen wenns nicht besser wird, doch bis dahin bin ich ziemlich verwundert das mein Arbeitgeber sich nicht um die Kunden sorgt...oder allgemein dem Gesetz. Ich weiß nicht was ich tun soll.
4 Antworten
Ich hatte mal einen Schein gemacht da ich eine kurze Zeit lang in der Gastronomie tätig war wegen den entsprechenden Hygienevorschriften in der Gastro, und wenn ich mich richtig erinnere darf man mit Magen-Darm Grippe nicht in der Gastronie arbeiten, solange eine Ansteckungsgefahr besteht, aufgrund der bestehenden Hygienevorschriften, allerdings ist das schon einige Jahre her das ich in diesem Bereich war, weswegen ich mir auch nicht ganz sicher bin.
Allerdings bekommt man mit Magen-Darm Grippe eher die typische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt und kein Beschäftigungsverbot, zumindest war das bei mir so als ich M-D-Grippe hatte, dabei bestand mein Arbeitgeber darauf dass ich wirklich erst dann arbeite wenn die Gefahr der Ansteckung wirklich gegen 0 geht, war also auch eine weile lang Krank geschrieben.
darf ich nicht arbeiten in dem Zustand und müsste ein Beschäftigungsverbot bekommen.
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Müsste reicht nicht.
Hast Du kein Beschäftigungsverbot erhalten, hast Du auch kein Beschäftigungsverbot
weil mein Hausarzt keine Beschäftigungsverbote verteilt und dies von meinem Arbeitgeber kommen soll.
Ein Beschäftigungsverbot erteilt das Gesundheitsamt, wenn Dein Arbeitgeber keine Veranlassung dazu sieht.
Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes
Warum soll er auch was machen. Wenn du trotzdem arbeiten kommst ist es ja deine Entscheidung.
Ansonsten geht man wenn man krank ist zum Arzt und lässt sich krank schreiben.
Verstehe deine Frage nicht...
Wer krank ist, geht zum Arzt und besorgt sich eine AU.
Was willst du mit einem Beschäftigungsverbot?
Das bestimmt aber doch nicht der AG sondern ein Arzt...der AG kann doch nicht nur Aufgrund deiner beschriebenen Symptome erkennen, ob du wirklich krank bist oder nicht.
Bei einer schwangeren Frau ist das anders- der sieht auch der ungebildetste AG eine Schwangerschaft an, dafür braucht es keine gesonderte Ausbildung
Laut dem Infektionsschutzgesetz darf ich in der Gastronomie nicht Arbeiten wenn ich gewisse Symptome habe, die auf eine Infektionskrankheit deuten. Da ich mit Lebensmitteln direkt in Kontakt bin, ist die Ansteckungsgefahr zu hoch. Das lernt man alles bei der Belehrung wenn man in der Gastro anfängt.