Belehrung gemäß Paragraph 43 Abs. 1 NR. 1 Infektionsschutzgesetz?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn es eine Tätigkeit ist, bei der man mit Lebensmitteln in berührung kommt, muss das gesunbdheitsamt Dich kurz untersuchen. Mach einen termin aus und dann bekommst du dort einen Stempel, wenn du keine ansteckenden Krankheiten hast

LaOmerta 
Fragesteller
 17.11.2019, 19:49

Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Schauen die sich auch meinen Impfpass an?

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Tesa77  17.11.2019, 19:50
@LaOmerta

weiß ich nicht, aber gute Idee, nimm den sicherheitshalber mit.

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