Treppe in den Keller "nachrüsten"

4 Antworten

Da muss vorher ein Statiker ran, sonst gibt es Ärger. Auch bei Eigentum.

  • Die komplette Tragkonstruktion ist Gemeinschaftseigentum der WEG. Ohne qualifizierten Mehrheitsbeschluss darf nichts verändert werden.
  • Für eine bauliche Änderung in dem Ausmaß ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu brauchst du einen Architekten und einen Statiker. -Du wirst sicher mit baurechtlichen Themen wie Brandschutz, Wärmeschutz usw. konfrontiert
  • Da man nicht einfach ein großes Loch in eine Decke schneiden kann, sind einige Maßnahmen für die Erhaltung der Statik notwendig
  • Ohne Detailkenntnisse wird dir zu den Kosten keiner etwas sagen können, aber es wird ziemlich teuer

Muss die Eigentümergemeinschaft dem höchstwahrscheinlich erst einmal zustimmen

diese Fragen muss dir ein Statiker beantworten.