Trennung - Was passiert mit Möbeln?

3 Antworten

Auf jeden Fall die Sache schriftlich festhalten!

Und mitnehmen kann sie die Möbel natürlich nicht einfach, wenn sie ihr nicht zu 100% gehören.

Gerecht und zweckmäßig sollte eine Teilung sein. Sie soll sagen was sie will und du sagst, was du dafür haben willst. Will sie das nicht zahlen, dann bleiben die Möbel vorerst da, wenn sie auch verweigert, dass du sie auszahlst.

Möbel zu verkaufen und den Gewinn zu teilen bringt in der Regel nichts. Da müssten es schon heiß begehrte Designerstücke sein, die man mal günstig bekommen hat.

Also setzt euch Heute nochmal hin und macht eine Auflistung der Möbel. Welche wurden 50:50 angeschafft, welche Möbel 70:30. Wer möchte was behalten und kommt das mit dem Kaufpreis am Ende so pi mal Daumen hin.

Wenn du sie so ziehen lässt ohne irgendeinen Beleg, dann wird sie behaupten, dass du ihr die Sachen überlassen hast. Also beim Auszug für Zeugen sorgen, wenn sie sich verweigert etwas zu unterschreiben! Und klipp und klar formulieren, dass du nicht die Absicht hast ihr deinen Teil einfach so zu überlassen.

Dein Miteigentumsanspruch muss also dokumentiert sein!

Also auch Kopien der Rechnungen machen, falls sie auf die Idee kommt die gleich mal mitzunehmen.

Richtig kompliziert wird es dann, wenn sie Dinge da lässt und dann sagt, sie würde sie später mal holen und dann doch nie angetanzt kommt. Also auch darüber eine schriftliche Abmachung bis wann sie die Sachen abzuholen hat und was passiert wenn sie es doch nicht tut.

Rechtlich müsste derjenige, der das Möbelstück behalten möchte, den anderen auszahlen. Allerdings nur zum Zeitwert der Möbelstücke, nicht zum Neupreis. Und wenn du das vor Gericht durchsetzen willst, brauchst du auch genaue Belege, die die Aufteilung der Kosten beweisen.

Besser ist es da, wann man sich zusammenreißt und sich miteinander einigt. Macht man sowas zum letzten Kampf der Beziehung und lebt all den Frust, die Enttäuschung und Kränkung der Trennung dabei aus, macht man sich nur das Leben sinnlos schwer. Ist allerdings keine Seltenheit, dass getrennte Paare genau das trotzdem tun...

Puste619 
Fragesteller
 14.10.2021, 22:40

Ihrerseits kommt ein Gespräch nicht mehr in Frage. Sie will einfach alles haben und fertig. Aber gut zu wissen, dass sie mich auszahlen müsste (was ja OK wäre für mich).

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HappyMe1984  14.10.2021, 22:48
@Puste619

Zum Zeitwert! Bei den meisten Möbeln kann man da wahrscheinlich von einer Nutzungsdauer von ca. 5-10 Jahren ausgehen, je nachdem, was es genau ist und welche Qualität es hat. Du teilst dann den Anschaffungspreis durch die Nutzungsdauer und multiplizierst diesen Wert mit der Anzahl der Jahre, die die Möbel bereits genutzt werden. Das ziehst du vom Anschaffungspreis ab. Das, was übrig bleibt, ist der aktuelle Zeitwert des Möbels. Und davon hast du dann wiederum Anspruch auf den Anteil, den du damals bezahlt hast. Wenn ihr euch vor mehr als 5 Jahren bei Ikea oder so eingerichtet habt, wird da nicht allzu viel zusammenkommen...

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Kittyhawkins  15.10.2021, 06:17
@HappyMe1984

Kannst du mir das noch mal erklären wie man den Zeitwert ermittelt? Wenn man den Anschaffungspreis durch die Nutzungsdauer teilt (sagen wir mal 5 Jahre) und das Ergebnis mit der Anzahl von Jahren multipliziert, welche die Möbel bereits genutzt wurden (also 5 Jahre), dann ist man doch wieder beim Anschaffungspreis? 🤔

Oder ist die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer gemeint?

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HappyMe1984  15.10.2021, 15:02
@Kittyhawkins

Du hast den letzten Schritt vergessen - die Summe von den Anschaffungskosten abziehen! Wenn die Möbel also eine angenommene Nutzungsdauer von 5 Jahren haben und bereits 5 Jahre genutzt wurden, hast du Anschaffungspreis - Anschaffungspreis = 0 Euro.

Nutzungsdauern für so ziemlich alle Gegenstände gibt es in Form der AfA-Tabellen ganz offiziell und rechtlich bindend für Unternehmen. Dort kann man sich auch für den Privathaushalt eine grobe Orientierung verschaffen, welche Nutzungsdauer welcher Gegenstand rechtlich betrachtet so hat. Zudem kann man dann auch noch nach Gerichtsurteilen suchen, was dort entschieden wurde, welche Nutzungsdauer bei welchen Möbeln angenommen wird.

Diese Nutzungsdauern sagen natürlich nicht aus, wie lang man dann tatsächlich einen Gegenstand nutzt. Sie sind aber nun mal relevant, um rund um rechtliche Auseinandersetzungen Dingen einen Zeitwert zu verpassen (oder bei Unternehmen die steuerlich relevanten Abschreibungen zu berechnen).

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Kittyhawkins  15.10.2021, 15:43
@HappyMe1984

Nee, hab ich nicht vergessen. Ich kam auch auf Null.

Deshalb war ich auch etwas irritiert. 🤷‍♀️

Nur was unter Nutzungsdauer zu verstehen ist, war mir nicht klar. Danke.

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Verkaufen und Geld teilen kommt mir unsinnig vor. Ihr bekommt doch nur einen Bruchteil des Geldes, das ihr bezahlt habt und steht dann ohne Möbel da. Warum ist keine Einigung möglich? Was schlägst du vor und was schlägt sie vor?

Puste619 
Fragesteller
 14.10.2021, 22:34

Weil sie in 10 € Schritten zahlen möchte und ALLES haben möchte^^

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Kittyhawkins  14.10.2021, 22:35
@Puste619

Ok, darauf kann man sich schwer einlassen. Natürlich kann sie die Möbel nicht einfach raustragen. Hast du ihr auch ein Angebot gemacht?

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