Todestrafe Deutschland?
In deutschland gibt es seit 1949 bzw in den neuen bundesländern seit 1987 keine Todestrafe mehr: DAS IST MIR BEKANNT! allerdings gibt es ja dennoch noch das kriegsrecht, nun ist meine frage: darf die bundeswehr im Kriegsrecht gegen desateure bzw. bei verstößen eigener oder aber feindlicher soldaten die todesstrafe verhängt werden?? Dies ist keine moralisch/ethische Frage sondern eine rechtliche! bitte nur ernsthafte antworten von Leuten die auch wirklich ahnung haben!
8 Antworten
Das Grundgesetz gilt für deutsche Dienststellen auch im Kriegsfall. Abweichungen vom Friedensrecht sind abschließend im Grundgesetz aufgezählt. Hinsichtlich der Todesstrafe gibt es keine Abweichung.
nein ind eutschland darf das auch nicht von der bundeswehr gemacht werden und im ausland hat die bundeswehr so etwas schion recht gar nicht zu entscheidne
Auch für die Bundeswehr gilt das Grundgesetz - auch im Verteidigungsfall. Und dort steht eindeutig und unumstößlich geschrieben: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Es gibt keine Möglichkeit, das unter besonderen Bedingungen wieder rückgängig zu machen.
Hingerichtet werden darf auch im Krieg niemand! Wärend des Gefechtes bzw. zur Selbstverteidigung oder Aufgabenerfüllung darf geschossen werden!
Kriegsrecht? Sieht meines Erachtens unsere Verfassung nicht vor ... es kann nur der Verteidigungsfall festgestellt werden. Für Soldaten gilt, auch im Kriegsfall, das Wehrstrafgesetz. Ergo, keine Todesstrafe bei uns.
Ist daraus die Todesstrafe ab zu leiten? Es geht ja um handlungsfähigkeit des Staates bei der Notstandsgesetzgebung. Also ich weiß es nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Notstandsgesetz es wird bloß anders genannt..