Todestrafe Deutschland?

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Das Grundgesetz gilt für deutsche Dienststellen auch im Kriegsfall. Abweichungen vom Friedensrecht sind abschließend im Grundgesetz aufgezählt. Hinsichtlich der Todesstrafe gibt es keine Abweichung.

nein ind eutschland darf das auch nicht von der bundeswehr gemacht werden und im ausland hat die bundeswehr so etwas schion recht gar nicht zu entscheidne

Auch für die Bundeswehr gilt das Grundgesetz - auch im Verteidigungsfall. Und dort steht eindeutig und unumstößlich geschrieben: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Es gibt keine Möglichkeit, das unter besonderen Bedingungen wieder rückgängig zu machen.

Hingerichtet werden darf auch im Krieg niemand! Wärend des Gefechtes bzw. zur Selbstverteidigung oder Aufgabenerfüllung darf geschossen werden!

Kriegsrecht? Sieht meines Erachtens unsere Verfassung nicht vor ... es kann nur der Verteidigungsfall festgestellt werden. Für Soldaten gilt, auch im Kriegsfall, das Wehrstrafgesetz. Ergo, keine Todesstrafe bei uns.