Tipps zum Verkaufen von Kleidung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal solltest du dir die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von Kleiderkreisel ansehen.

Insbesondere als Verkäuferin ist es Hilfreich zu wissen, auf was du dich da letztendlich einlässt.

So erklärt Kleiderkreisel deutlich, lediglich die Plattform zur Verfügung zu stellen - selbst jedoch kein Vertragspartner zu sein. Kleiderkreisel schließt auch jegliche Haftung aus.

Dennoch nimmt Kleiderkreisel ganz massiv Einfluss auf den Kaufvertrag, der laut Kleiderkreisel doch ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt.

Hier einmal ein paar Beispiele:

Der Kaufpreis wird direkt über die vom Käufer gewählte Zahlungsmethode eingezogen und in Verwahrung gehalten.

Der Kaufpreis wird in der Regel erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn der Käufer den Artikel wie beschrieben erhalten und dies im System bestätigt hat.

Sofern es sich nach Kleiderkreisel-Maßstäben bei dem Verkäufer um einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Verkäufer handelt, wird der Kaufpreis bereits dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn dieser den Artikel im System als versendet markiert hat

Fazit: Das ist einfach nur unverschämt und anmaßend!

Unzuverlässige und nicht vertrauenswürdige Verkäufer müssten bei Kenntnis, schon alleine zum Schutz der Käufer vom Handel ausgeschlossen werden!

Bevor es dafür jedoch keinen triftigen Grund gibt, hat Kleiderkreisel wohl kaum das Recht jemanden als Vertrauen unwürdig abzustempeln.

Sollten die Mitglieder auf einem anderen Weg als mit dem "Kaufen"-Button über die Kleiderkreisel-Plattform einen Vertrag abschließen (z.B. über den Austausch privater Nachrichten), richtet sich dieser nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

Fazit: Selbstverständlich kommen auch auf Kleiderkreisel geschlossene Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande.

Kleiderkreisel versucht hier die rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag auszuheben und zu umgehen. Das ist selbstverständlich unzulässig!

Es kommt noch besser:

Sollte der Verkäufer nicht innerhalb von zwei Tagen aktiv werden und/oder den Artikel nicht innerhalb von fünf Tagen verschickt haben, wird die Transaktion automatisch abgebrochen; der Kaufvertrag erlischt in diesem Fall.

Fazit: Das ist selbstverständlich auch nichts weiter, als eine abmahnwürdige AGB und unterstreicht ein weiteres Mal wie unprofessionell Kleiderkreisel agiert!

Aber auch das lässt sich noch toppen!

  • Den Parteien des Kaufvertrages ist es vorbehalten, durch Rücktritt vom Kaufvertrag die Transaktion bei Vorliegen eines besonderen, vernünftigen Grundes einseitig abzubrechen. Ein solcher Abbruch ist jedoch nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:Zeitpunkt des Abbruchs: Zum einen muss der Abbruch zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Artikel vom Verkäufer noch nicht als verschickt markiert wurde. Auch ist ein Abbruch nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem die Transaktion nach Buchstabe e) automatisch abgebrochen wird.
  • Grund des Abbruchs: Zum anderen muss der Abbruch auf einem besonderen, vernünftigen Grund beruhen. Kleiderkreisel bietet zu diesem Zwecke eine abschließende Liste mit in Betracht kommenden besonderen, vernünftigen Gründen an. Im Zweifelsfall trifft den jeweils abbrechenden Benutzer die Pflicht, darzulegen, dass der Abbruchsgrund tatsächlich vorgelegen hat.

Wirklich kaum zu glauben, mit welcher Überheblichkeit die eigenen Kompetenzen überschätzt werden.

Kleiderkreisel bestimmt Rücktrittsrechte!

Im zuvor genannten Umfang werden Käufer und Verkäufer vertragliche Rücktrittsrechte eingeräumt.

Kurz danach heißt es jedoch:

Kleiderkreisel behält sich vor, im Falle von (insbesondere wiederholten) einseitigen Transaktionsabbrüchen zu Lasten der abbrechenden Partei automatisch Sanktionen nach Ziffer 10.1, wie eine schlechte Bewertung oder ähnliche Maßnahmen, zu verhängen.

Fazit:

Rechte die Käufern und Verkäufern vertraglich zugesichert wurden, werden im gleichen Augenblick durch Sanktionen bedroht?

Solchen Stuss verbietet bereits die Logik. Das auch diese Bestimmung gegen die gesetzliche Rechtsprechung verstößt kommt noch hinzu.

Kleiderkreisel bestimmt:

Darüber hinaus kommt ein Rücktritt vom Vertrag für Käufer und Verkäufer ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht.

Wie Bitte? Hieß es nicht erst kurz vorher, Käufern und Verkäufern werde ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt?

Und war das Maß aller Dinge, nicht die Kleiderkreisel-Liste mit Vernünftigen Gründen?

Auch nicht schlecht:

Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der Plattform veröffentlichte Inhalte, die sie zu Zwecken der Vertragserfüllung, Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen....

Eigentlich sollte hier Schluss sein!

Denn die Art & Weise wie bezahlt werden muss und welche Bezahldienste da involviert sind, ist mir nicht so recht klar. Ebenso wenig wer die Gebühren bezahlt.

In üblicher Manier bestimmt Kleiderkreisel, dass Nutzer die einmal zugestimmt haben automatisch auch eine andere Sache akzeptieren.

Ich persönlich denke, dass Kleiderkreisel den Bezahlsystemen SOFORT KAUFEN - PayPal usw. Kunden zuführt und daran mit verdient.

Das müsste man einfach mal näher unter die Lupe nehmen!

Bei den Versandbestimmungen von Kleiderkreisel sieht es da etwas einfacher aus:

Auf dieser Grundlage werden dann die Standardversandkosten der mit Kleiderkreisel zusammenarbeitenden Versanddienstleister ermittelt.

Was bedeutet?

  • Diese Kosten sind im Verhältnis zum Verkäufer vom Käufer zu tragen.
  • Bei auffällig hohen Versandgebühren oder bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen der Höhe des Verkaufspreises und der ausgewiesenen Versandgebühren, ist Kleiderkreisel berechtigt, entsprechende Belege für die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.
  • Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt Kleiderkreisel, im Falle ungewöhnlich hoher Versandkosten unaufgefordert eine Aufschlüsselung der Versandkosten bereitzustellen.
  • Zu Dokumentationszwecken wird empfohlen, den Artikel vor dem Versand zu fotografieren.

Die Gutschrift des Kaufpreises zuzüglich Versandkosten im e-wallet des Verkäufers erfolgt erst, wenn der Versandvorgang vollständig abgeschlossen ist und die Fristen zur Einleitung von Schutzmaßnahmen für den Käufer abgelaufen sind.

Die gewerbliche Nutzung der Plattform, sofern im Einzelfall von Kleiderkreisel erlaubt, ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird im Zulassungsverfahren gesondert vereinbart.

Weiter verpflichten sich Nutzer, keine die Dienste von Kleiderkreisel gefährdenden Inhalte, wie Viren oder Ähnliches zu verschicken

Gut zu wissen:

Ein Verstoß stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Fakt ist: Gleich am Anfang behält Kleiderkreisel sich das Recht vor jeden Nutzungsvertrag sofort und ohne angabe von Gründen aufheben zu können!

8.3.3 Manuelle Prüfung von Nachrichteninhalten

Hier muss man sich einmal ansehen, wie oft der Hinweis:

...zu Zwecken der Kundenbetreuung, der Schlichtung, zur Betrugs- und Missbrauchsprävention.....

allein in diesem Abschnitt wiederholt wird!!

Mit der Nutzung der Plattform stimmen die Mitglieder einer manuellen Prüfung, Speicherung und Auswertung ihrer persönlichen Nachrichten in dem vorstehend beschriebenen Rahmen zu.

10. Rechte und Pflichten von Kleiderkreisel

...ist Kleiderkreisel nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen....

Wie praktisch!

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kleiderkreisel der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.

Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  • Was muss man unter einem vertragstypischen vorhersehbaren Schaden verstehen?
  • Und was ist der Unterschied zwischen einer leichten und einer schweren Fahrlässigkeit?
  • Wie leicht muss eine Fahrlässigkeit seit, um die Haftung ausschließen zu können?

16. Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag sowie die Nutzung der Plattform findet deutsches bzw. österreichisches Recht Anwendung mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

Welches Recht im konkreten Fall Anwendung findet (deutsches oder österreichisches), bestimmt sich nach dem Land, in dem der jeweilige Nutzer seinen Wohnsitz hat.

Und was ist, wenn der Verkäufer in Deutschland und der Käufer in Österreich seinen Wohnsitz hat?

So langsam wird mir das Ganze einfach zu dumm!

Gebühren:

Es handelt sich beim Kreisel-Käuferschutz um einen zusätzlichen kostenpflichtigen Versicherungsschutz durch Kleiderkreisel. Für diesen fällt eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro plus 4% auf den Verkaufspreis (ungeachtet etwaiger Versandkosten) je Transaktion an.

Fakt ist:

Der Bezahldienst, z.B. PayPal stellt den Käuferschutz.

Hierfür wird eine einmalige Gebühr von 0,35 EUR,

sowie eine variable Gebühr von 2,4 % der Transaktionssumme fällig.

Kleiderkreisel erhebt hier Gebühren ohne eine Gegenleistung zu erbringen!

Fakt ist:

Es handelt sich beim Kreisel-Käuferschutz um einen zusätzlichen kostenpflichtigen Versicherungsschutz durch Kleiderkreisel.

Fazit:

In diesem Fall kann man nur hoffen, dass Kleiderkreisel auch über die notwendigen gesetzlichen Zulassungen für das Versicherungsgewerbe verfügt!

Davon bin ich jedoch nicht überzeugt.

Wer sich diesen ganzen, wirklich kompletten Unsinn einmal ansehen will, hat hier die Gelegenheit dazu:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Kleiderkreisel

https://www.kleiderkreisel.de/terms-and-conditions

Bedingungen Kleiderkreisel - Käuferschutzes

https://www.kleiderkreisel.de/pages/Bedingungen-des-Kauferschutzes

Meine persönliche Meinung:

Dieses Maß an Inkompetenz, Überheblichkeit und Selbstüberschätzung halte ich nicht nicht nur für unseriös, sondern im Bezug auf die persönlichen Daten und wie Kleiderkreisel damit umgeht, auch äußerst bedenklich.

Bei den Bildern ist es am besten wenn man überwiegend einen einheitlichen Hintergrund hat. Benutze viele Hashtags die zu deinem Artikel passen.

Generell gilt: Erst Geld, dann Ware!

Über PayPal Freunde & Familie zu verkaufen ist verboten! Bei Paypql ist es mein ich so, das man versichert versenden muss, lass dir das auch so überweisen und mach es deutlich, außer natürlich du bietest ein inklusive Preis an, dann solltest du beachten das er nicht zu gering ist. Wenn du unversichert verschickst und die Ware tatsächlich verloren geht oder jmd die betrügen möchte, bekommst der Käufer das Geld wieder.

Zu dem Thema immer versichert versenden: Wenn es von PayPal so vorgegeben ist und jemand über das System kauft und versicherten Versand will, versende auch so. Wenn jemand allerdings per Überweisung kauft oder unversicherten Versand über das System wählt, versende auch so. Ich persönlich sehe es nicht ein den versicherten Versand noch drauf zuzahlen, nur weil manche zu geizig dafür sind.

Schreibe ausdrücklich in deine Beschreibung das es ein Privatverkauf ist und du für verloren gegangene, unversicherte Ware nicht haftest!

Viel Spaß auf KK!🌸

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Turbomann  14.04.2019, 10:54

Ich persönlich sehe es nicht ein den versicherten Versand noch drauf zuzahlen, nur weil manche zu geizig dafür sind.

Wieso musst DU das bisschen Mehrporto bezahlen? Entweder jemand lässt dich darauf ein, dass du versichert verschickst oder er soll woanders kaufen.

Das kann man schon in seiner Anzeige mit reinscheriben, dass man nur versichert verschickt, schon als Sicherheit für beide,weil man die Sendeverfolgungs-Nummer hat.

Ich habe noch nie damit Probleme gehabt und seriöse Käufer und Verkäufer die machen das auch.

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xjxuxlxixex  14.04.2019, 11:09
@Turbomann

Es wurde hier geschrieben das man nur versichert verschicken soll . Deshalb meinte ich das man nicht noch extra draufzahlen soll wenn man nur für B,WS oder MB bezahlt. Falls es tatsächlich der Fall sein sollte das etwas verloren geht, ist es die Schuld der Käufers.

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Turbomann  14.04.2019, 12:29
@xjxuxlxixex

Sollen oder müssen muss man gar nichts, aber wenn man das vorher ganz klar in die Anzeige reinschreibt, wie man als Verkäufer versendet, dann gibt es hinterhet keine Probleme.

DU schreibst als Verkäufer vor, wie du deine Ware versendest und ich lasse mich nicht auf unversicherten Versand ein.

Viele reisen auf die Tour, damit sie nachher behaupten könnnen, unversichert ist nichts angekommen.

Nochmal etwas:

Wenn ich was kaufe und der Verkäufer setzt Bilder rein, die er von derselben Ware aus dem Internet kopiert hat?

Dann kommen schon ein paar Glühbirnen bei mir, denn warum kann man die Ware nicht selber fotografieren. Ist die noch in der Originalverpackung, kann man die öffnen und gute Fotos machen.

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Erst verschicken, wenn das Geld bei dir am Konto ist.

Nur als versichertes Paket verschicken, weil es dann Verfolgbar ist.

fiona03 
Fragesteller
 14.04.2019, 09:34

Danke! :)

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Zuerstmal die AGB lesen, wie alles funktioniert?

https://www.kleiderkreisel.de/terms-and-conditions

Dann weißt du schon mal das Wichtigste.

Dann schaue wie die anderen Anzeigen aussehen und dann -

erst verschicken, wenn du das Geld vom Käufer auf deinem Konto hast, dann immer nur mit versichertem Versand verschicken und im Internet kannst du dir den Paketaufkleber ausdrucken auf der Seite,mit der du verschickst.

Dort findest du auch die Maße vom Paket und das kannst du vorher ausmessen, wie groß der Karton ist,mit dem du deine Ware verschickst.

Dann gleich die Versandkosten in deine Anzeige mit reinnehmen. Dann weiß der Käufer gleich die Kosten.

Entweder du schreibst incl. versichertem Versand und rechnest die Versandkosten gleich mit rein, oder du schreibst: zuzüglich versichertem Versand.

Dann bekommt der Käufer die Sendeverfolgungsnummer, mit der kann man dann im Internet das Paket verfolgen und man sieht auch, wann es beim Käufer angeliefert wurde.

Ich verkaufe seit über zehn Jahren privat und mache heute noch kein PayPal und wurde noch nie betrogen.

Was gut läuft,kommt darauf an, was du verkaufen willst und ob das gerade auch von jemand gesucht wird.

Mir persönlich gefällt Kleiderkreisel nicht, aber das ist meine Ansicht, ich verkaufe auf ebay-Kleinanzeigen.

Dort lasse ich einfach die Anzeigen laufen, ohne sie hochzuschieben (gegen Bezahlung), denn ich will ja meine Ware verkaufen und nicht noch dafür bezahlen.

Verkaufen kann man auf allen Verkaufsportalen, aber wie gesagt:

Man ins naiv , wenn man vorher nicht alles auf einem Verkaufsportal durchliest und sich dann beschwert, wenn was schief läuft.

Nicht mit jemand auf dem Postweg deine Ware tauschen, du weißt nie, ob der andere dir seine Ware auch zuschickt. Wenn dann nur bei Abholung.

Wichtig ist, Fotos, die den Artikel richtig darstellen. Besondere Details in Nahaufnahme. Es interessiert der Artikel, nicht die Wohnung

Desweiteren eine korrekte Beschreibung des Artikels. Material, Zustand, Features und besonderes. Angaben zur Größe, wie fällt der Artikel aus.

Frage Dich einfach, wenn Du eine Anzeige siehst, was wünscht Du für Informationen.