Textgebundene Erörterung im Konjunktiv?
Hallo, ich hab da mal eine Frage und zwar schreib ich morgen eine Deutscharbeit und das Thema ist textgebundene Erörterung. Im Haupteil muss man ja Stellung zu den einzelnen Argumenten nehmen, also sie nennen und dann seine eigene Meinung dazu sagen. Und wenn man die Argumente nennt, schreibt man sie dann im Konjunktiv oder in der im Text verwendeten Zeitform? zB im Text steht "Noten sind nicht objektiv". Schreibt man dann das auch so in dieser Form oder im Konjunktiv, also "Noten seien nicht objektiv" ? Schonmal danke für die Antworten :)
2 Antworten
Hallo Directionerrrr,
Normalerweise ist es so üblich, dass du die Argumente im Konjunktiv schreibst, da es sich um einen, zumindest teilweise fiktiven Text handelt. Insofern du also mit deiner Betreungslehrkraft nichts anderes vereinbart hast, solltest du den Konjunktiv 1 verwenden.
Hoffe meine Antwort war hilfreich :) Viel Erfolg morgen
Erst einmal, ja. Der Konjunktiv 1 wird verwendet, um innerliche Abhängigkeit anzuzeigen. Das heißt er zeigt ein Zitat an.
Viele Journalisten, Deutschlehrer und andere ABC-Schützen missbrauchen den Konjunktiv gerne oder verstehen ihn nicht. Ganz im Gegensatz zu den Juristen, für die Präzision im Verbalmodus unerlässlich ist.
Konjunktiv 1 zeigt also immer ein Zitat an. Einem Berichtenden bieten sich immer zwei, eigentlich drei Wege der Wiedergabe:
»Noten sind verdammt unobjektiv.« – Herr H.
--› Bericht:
Herr H. hält Noten für nicht objektiv.
--› Zitat:
– Wörtliche Rede: »Noten sind verdammt unobjektiv«, sagte Herr H.
– Indirekte Rede: Herr H. sagte, dass Noten verdammt unobjektiv seien.
Wir haben ein paar Probleme: Schulaufsätze dürfen keine saloppe Sprache beinhalten (--› verdammt etc.), außerdem sind Zitate allgemein nicht erwünscht.
Man soll bei der Zusammenfassung und auch anderswo immer zum Bericht greifen. Das heißt auch der Konjunktiv 1 scheidet aus.
Manche hält das nicht davon ab, ihn dennoch zu verwenden:
Herr H. sagte, dass Noten nicht objektiv seien.
Das ist Zitatfälschung und deshalb nicht zulässig.