Termin bei Der Bg - Arbeitsausfall?

2 Antworten

Wenn die BG jemanden vorlädt (sei es zur Untersuchung oder zu anderen Zwecken) so besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich einen Verdienstausfall, der vom Arbeitgeber bescheinigt werden muss, erstatten zu lassen. Zusätzlich kann man Fahrtkosten geltend machen.

Grundsätzlich sollten solche Termine aber in der arbeitsfreien Zeit stattfinden, soweit das möglich ist. Eine Entschädigung für entgangene Freizeit gibt es nicht, weder bei BGen noch bei anderen Behörden. Vielmehr gehört es zu deinen Mitwirkungspflichten solche Termine wahrzunehmen.

Frag Deinen Sachbearbeiter, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Ausgleich zu zahlen ist. Weder vom Arbeitgeber noch von der BG