Stromzähler ablesen, wenn man dazu aufgefordert wird?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe meinen Tarif bei Vatenfall.
Neulich war ich mit meinem ehemaligen Vermieter an den Briefkästen meiner alten Wohnung, da vergessen wurde, die Namensschilder zu entfernen. Dabei tauchte nun vom 01.08 ein Schreiben auf, welches die bitte vom städtischen Versorger ist, bitte meinen Stromzähler abzulesen. Nun dachte ich mir, da sowieso erst diese GEG umlage war und der Strom billiger wurde, wurde mir dazu geraten den Strom erst am Ende des Jahres abzulesen, da man eventuell sonst falsch eingestuft wird, und die Rechnung im nächsten Jahr ein wahrer Schock wird.
Ich bitte daher um euren Rat was ihr machen würdet. Am liebsten hätte ich den Brief bei dem lokalen Briefservice wieder abgegeben und gesagt Empfänger verzogen aber man weiß ja nie haha
Nachtrag: Es handelt sich um den Zähler in der neuen Wohnung. Wohnte vorher in einer WG wo der Strom auf den Vermieter gemeldet war und man pauschal gezahlt hat.
6 Antworten
Wenn du erst am Ende des Jahres aus deiner alten Wohnung ausziehst, kannst du sicher gerne am Jahresende ablesen, wenn du dir dadurch einen Vorteil versprichts.
Solltest du aber bereits ausgezogen sein würde ich jetzt den Zähler ablesen. Sonst wird dein Stromverbrauch (nicht zu deinem Vorteil) geschätzt.
Du ziehst aus der alten Wohnung aus und notiert Dir alle Deine Zählerstände mit Zeugen. Das ist Standart. Wenn nicht hast Du ein Problem. Das nennt sich Lehr-Geld.
ablesen und Zählerstand mitteilen
Sorry, aber ich finde diese Frage "sinnbefreit"!
Wenn es nicht mehr Deine Wohnung ist, dann ist das doch auch nicht mehr Dein Zähler!?
Und mit Auszug meldet man sich beim Stromlieferanten ab und meldet den Zählerstand vom Tag des Auszuges!!!
Lies den Stromzähler ab und melde es dem Anbieter. Ist ja nicht das Problem.