Strom/Gas: Sonderkündigung bei Umzug (Vattenfall)?

2 Antworten

Dem Netzbetreiber den Zählerstand bei Auszug melden und bei dem Stromversorger den Auszug.

Aber wenn es etwas nicht mehr gibt, kann doch nicht gekündigt werden.

Per Nutzerwechsel wird das gewünschte Vertragsende mitgeteilt und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung