Strafe gerechtfertigt - Ja oder Nein?

3 Antworten

Kommt auf den Verkehrsbetrieb an. Meist haben diese Fahrkarten eine bestimmte Gültigkeitsdauer bis zu der deine Reise beendet sein muss. Bei uns z.B. für das Stadtticket (Preisstufe A im VRR) 90 Minuten. Wenn dann meine Fahrt z.B. eine Stunde dauert kann ich theoretisch noch eine halbe Stunde rumbummeln bevor ich losfahre.

Wenn du die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte wegen deinen genannten Gründen überschreitest ist das Eigenverschulden und du fährst ab Zeitablauf ohne gültiges Ticket und musst die Strafe bezahlen. Überschreitest du die Gültigkeitsdauer wegen Verspätungen von Bus/Bahn und würdest bei Fahrplanmäßigem Betrieb im Gültigkeitszeitraum ankommen bist du m.E. kein Schwarzfahrer und musst auch keine Strafe bezahlen. Für den pünktlichen Betrieb sind die Verkehrsbetriebe zuständig, nicht du.

Eine Fahrkarte zählt ab Lochzeit. Wenn du die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte überschreitest, und sei es auch nur für eine Minute, wirst du in den Augen sehr ungnädiger Kontrolleure zum Schwarzfahrer.